Faymanns erstes Inserat bei Fellner: So parodiert FM4-Unterhalter Clemens Haipl das Thema öffentliche Werbeschaltungen in befreundeten Medien. Auf dem Bild übrigens eher Heintje.

Montage Haipl

Direkt und indirekt Beteiligte, auch stille Gesellschafter von Medien, sind künftig "für jede Stufe" zu veröffentlichen, also auch für Urururgroßmuttergesellschaften. Stiftungen müssen Stifter, Begünstigte offenlegen. Das beschlossen Donnerstag SPÖ, ÖVP, BZÖ und schließlich auch Grüne im Verfassungsausschuss, die FPÖ schwänzte gleich die Verhandlungen darüber. Der Nationalrat soll die sogenannten Medientransparenzgesetze kommende Woche mit Verfassungsmehrheit für Bund, Länder und Gemeinden, öffentliche Unternehmen, aber nicht Parteien beschließen.

Fundamental neue Erkenntnisse, wer etwa Heute kontrolliert, sind von der neuen Offenheit nicht zu erwarten. Der SPÖ-nahe Wiener Wirtschaftstreuhänder Günther Havranek hat schon 2010 unter Wahrheitspflicht vor Gericht erklärt, er halte "im eigenen Namen, auf eigene Rechnung" an der Muttergesellschaft des Heute-Verlags 51 Prozent. Treuhandschaft für die Krone-Gesellschafter Familie Dichand oder die SPÖ verneint er damals wie heute.

Die Mehrheit liegt, wie ebenfalls bekannt, bei einer Periodika Privatstiftung, die ein ehemaliger Bank-Austria-Manager gegründet hat. Mit eigenem Geld, sagte er 2010 vor Gericht. Begünstigte sind karitative Organisationen, das berichteten Medien schon 2004 und nannten Weißen Ring, Rettet den Stephansdom und St. Anna Kinderkrebshilfe.

Kanzler Werner Faymanns (SP) vormaliger Pressesprecher Wolfgang Jansky brachte den Stifter auf die Zeitungsidee. Jansky gründete Heute und führt es seither als Geschäftsführer, längst auch als Stiftungsvorstand mit Vize Havranek. Ebenfalls Geschäftsführerin: Eva Dichand, die Frau des Krone-Chefredakteurs und Eigentümervertreters Christoph.

Dritte könnten von der Stiftung profitieren, wenn ihnen Fruchtgenussrecht eingeräumt wurde, erinnert die Wiener Zeitung. Solche Rechte legten aber auch die neuen Transparenzregeln nicht offen.

Die Regeln könnten "Investoren" im Firmendickicht hinter Österreich aufdecken. Könnten: Sachkundige Juristen erinnern, dass nur die Medieninhaber zur Offenlegung verpflichtet sind. Wenn Beteiligte Angaben verweigern, könnten die Medieninhaber dafür schwer belangt werden.

Medienrechtler erwarten Beschwerden von Verlegern beim Verfassungsgerichtshof. Auch wenn sie Chancen sehen, dass die Regelung hält, würde die Offenlegung anfangs verzögert. (Harald Fidler, DER STANDARD; Printausgabe, 2.12.2011)