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Stein des polizeilichen Anstoßes: ein T-Shirt.

Foto: APA/Privat

Klagenfurt - Anfang August ist in Villach am Rande eines Kirchtags-Umzuges ein 44-jähriger gebürtiger Kärntner von der Polizei festgenommen worden. Er hatte ein T-Shirt getragen, auf dem "Uwe geh in Häfn" stand. Er soll sich ein Wortgefecht mit FPK-Mitgliedern geliefert haben. Weil er sich nicht ausweisen wollte, wurde er festgenommen. Nun hat er Beschwerde gegen die Amtshandlung beim Unabhängigen Verwaltungssenat (UVS) eingelegt.

In der Strafverfügung sei, sagte Anwalt Gottfried Hudl, zu Unrecht behauptet worden, der Beschwerdeführer habe durch besonders rücksichtsloses Verhalten den Ablauf der Veranstaltung "Villacher Kirchtag" und somit die öffentliche Ordnung ungerechtfertigt gestört. Der Vorfall habe sich aber abseits des Kirchtagsumzuges ereignet, was vom Villacher Bürgermeister Helmut Manzenreiter (SPÖ) auch bestätigt worden sei. Damit sei seinem Mandanten das Recht auf freie Meinungsäußerung entzogen worden.

Verhandlung am 13.Dezember in Klagenfurt

Die Polizei sieht das anders. In der Gegenäußerung heißt es wörtlich: "Hinsichtlich dieses Beschwerdegrundes ist zusammenfassend festzuhalten, dass der Beschwerdeführer den Tatbestand einer Störung der öffentlichen Ordnung gemäß § 81 Abs. 1 SPG setzte und somit im Sinne der oben zitierten Judikatur des VfGH sich außerhalb jener Schranken befand, die der Sicherheit der öffentlichen Ordnung vor entarteter Meinungsäußerung dienen und war daher das Verhalten des Beschwerdeführers nicht durch das verfassungsgesetzlich gewährleistete Recht auf Freie Meinungsäußerung gemäß Art. 10 EMRK (Europäische Menschenrechtskonvention, Anm.) gerechtfertigt."

Der UVS wird sich am 13. Dezember in Klagenfurt mit der Causa befassen. (APA)