Straßburg - Nach fünfjährigen, schwierigen Verhandlungen will das Europäische Parlament jetzt ein einheitliches Gehalt für die 626 VolksvertreterInnen aus den fünfzehn Mitgliedstaaten einführen. Es soll die Hälfte des Gehalts eines Richters am Europäischen Gerichtshof in Luxemburg oder derzeit etwa 8.500 Euro brutto im Monat, bzw. 102.000 Euro brutto im Jahr betragen. Damit verknüpft soll auch die Verabschiedung einer neuen Reisespesenregelung werden, mit der künftig die umstrittenen großzügigen Pauschal-Entschädigungen wegfallen werden. Fünf Länder im EU-Rat haben bereits Widerstand gegen die neue Regelung angekündigt.

Abstimmung über Vorlage am Mittwoch

Am Dienstag stimmte eine deutliche Mehrheit der Abgeordneten den Einzelheiten des Entwurfs für einen gemeinsamen Abgeordneten-Statuts zu. Damit wurde der Weg für ein "Ja" morgen, Mittwoch, bei der Abstimmung über die gesamte Vorlage vorgespurt. Die EU-Kommission musste zuvor noch eine Empfehlung abgeben. Neben dem einheitlichen Gehalt sieht der Entwurf vor, die Abgeordneten mit 60 Jahren zu pensionieren und garantiert ihnen während der Ausübung ihres Mandats Immunität vor Strafverfolgung. Ihre E-Mails und Telefonate dürfen nur mit Zustimmung des Parlaments abgefangen, bzw. abgehört werden.

Den osteuropäischen Ländern, die ab 1. Mai 2004 der EU angehören werden, soll wegen der extremen Besoldungsunterschiede eine Übergangsregelung auf freiwilliger Basis bis 2014 bis zur Übernahme des EU-Gehalts eingeräumt werden. Das neue Statut soll gleichzeitig mit dem europäischen Verfassungsvertrag in Kraft treten, der im Konvent vorbereitet wird.

Frage der Besteuerung größter Streitpunkt

Größter Zankapfel mit dem EU-Ministerrat bei der endgültigen Verabschiedung des Statuts ist die Erhebung einer EU-Steuer auf die Gehälter. Bisher waren sie den nationalen Steuern der Mitgliedstaaten unterworfen. Großbritannien, Schweden, Dänemark und Finnland sowie die Niederlande lehnen eine (wesentlich niedrigere, Anm.) EU-Steuer ab, die sich nur schlecht in der Öffentlichkeit verkaufen lässt. Ohne Zustimmung des Rates kann das neue Statut nicht in Kraft treten.

Für die 21 österreichischen Abgeordneten wird sich laut SPÖ-Delegationsleiter Hannes Swoboda nicht viel ändern. Zwar liegt das Brutto-Gehalt der ÖsterreicherInnen mit 7.267 Euro monatlich einiges über dem Entwurf des Parlaments, dies gleicht sich aber wegen der höheren Steuern in Österreich beim Nettogehalt wieder aus.

Künftig Spesenabrechnungen nach tatsächlichem Aufwand

Mit der neuen Kosten-Regelung will das Parlament den Vorwürfen des "Spesenrittertums" in der Presse den Boden entziehen. Künftig müssen die Kosten nach dem tatsächlichen Aufwand berechnet und Belege vorgelegt werden. Damit können sich etwa Abgeordnete aus den EU-"Südstaaten" mit langer Anreisestrecke durch Verrechnung von Business-class-Flugtickets keine heimliche "Gehaltserhöhung" mehr verschaffen. Allerdings dürfen die Abgeordneten zusätzliche Kosten für lange Anreisen mit Erschwernissen weiterhin geltend machen. Für Swoboda ist das neue System "ebenso ungerecht wie das alte," FPÖ-Delegationsleiterin Daniela Raschhofer lehnt die Vorlage wegen des Pensionsalters von 60 Jahren ab. (APA)