Mit 1. Juli 2012 sollen Neuerungen im Pensionskassen-System in Kraft treten, am Donnerstag ist der Ministerialentwurf im Nationalrat eingetroffen. Nachdem in Folge der ersten Finanzkrise 2008 viele Pensionisten Kürzungen ihrer Betriebspensionen hinnehmen mussten, soll der neue Entwurf mehr Sicherheit garantieren.

Risiko in Zukunft selbst wählen

Die Novelle soll die Kürzung laufender Renten verhindern. Arbeitnehmer ab 55 Jahren können in Zukunft eine Sicherheitspension wählen, bei der die Anfangshöhe ihrer Betriebspension garantiert wird. In Form eines Lebensphasenmodells soll man außerdem die Möglichkeit haben, zwischen defensiven bis dynamischen Veranlagungsstrategien zu wählen. Im Lauf des Lebens ist ein Wechsel zwischen den Modellen bis zu drei mal möglich, wie auch auf individueller Basis zwischen den unterschiedlichen Produkten Pensionskasse und betriebliche Kollektivversicherung entschieden werden kann.

Im Betriebspensionsgesetz (BPG) sind im Zuge der Reform des Pensionskassengesetzes ebenfalls Änderungen geplant. So soll die Möglichkeit erweitert werden, variable Beiträge bzw. Prämien in die Pensionskasse oder betriebliche Kollektivversicherung (BKV) leisten zu können. Auch die Möglichkeit von Arbeitnehmern für bestimmte Zeiten mit reduziertem Entgeltanspruch die Prämien in Kasse oder BKV unvermindert fortzuzahlen bzw. die Beitragsleistung des Arbeitgebers zu übernehmen soll ausgeweitet werden. Dies soll künftig auch bei Karenz, Teilzeitbeschäftigung oder Familienhospizkarenz möglich sein.

Blecha und Khol fordern Vorwegsteuermodell

Karl Blecha und Andreas Khol vom österreichischen Seniorenrat betonen, dass ihre Anliegen größtenteils umgesetzt wurden. Allerdings beinhaltet die Novelle nicht das von ihnen als wichtigste Forderung bezeichnete Vorwegsteuermodell. Dabei handelt es sich um eine einmalige Vorab-Besteuerung des per Stichtag vorhandenen Kapitals zu einem Durchschnittssteuersatz und die folgende steuerfreie Auszahlung der Pensionskassen-Pension. (mxd/APA, derStandard.at, 25. 11. 2011)