Der Rechtsstreit zwischen dem "Am Schauplatz"-Reporter Ed Moschitz und der FPÖ geht am Dienstag in eine weitere Runde. Am Wiener Straflandesgericht wird die Klage des ORF-Mitarbeiters gegen die Freiheitliche Partei und deren Parlamentsklub wegen übler Nachrede und Verletzung der Unschuldsvermutung verhandelt, wo auch Parteichef Heinz Christian Strache sowie jene beiden Skinheads einvernommen werden sollen, deren Auftritt in einer "Am Schauplatz"-Reportage für die Zwistigkeiten gesorgt hatte.

Die beiden Skinheads waren Protagonisten der Sozialreportage "Am rechten Rand", die im Rahmen der ORF-Reihe "Am Schauplatz" über Wochen hinweg gedreht wurde. Als das ORF-Team mit den Burschen am 12. März 2010 eine FPÖ-Wahlkampfveranstaltung in Wiener Neustadt besuchte, warf Strache dem ORF-Reporter vor laufender Kamera vor, ihm Provokateure unterjubeln zu wollen und die beiden zur Wiederbetätigung angestiftet zu haben. Auf der ORF-Tonspur fand sich jedoch kein solcher Sager, wiewohl die Burschen Ansteckmikrofone trugen. Das Verfahren wegen Anstiftung zur Wiederbetätigung gegen den ORF-Redakteur wurde von der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt mittlerweile eingestellt. Der Vorwurf der FPÖ, die Bänder seien nachträglich manipuliert worden, wird hingegen noch untersucht.

In dem medienrechtlichen Verfahren am Dienstag wird die Klage von Moschitz gegen die FPÖ verhandelt, weil diese nach einer Pressekonferenz im November 2010 in Aussendungen bzw. Publikationen behauptet hatte, er habe die beiden Burschen zur Wiederbetätigung angestiftet. Neben Strache, der sein Kommen laut Gericht bestätigt hat, werden auch die beiden Skinheads erwartet. Sie hätten ihre Ladung entgegengenommen, hieß es vonseiten des Gerichts. Weitere Zeugen wie etwa Kamera- und Tonmann des ORF und eine Mitarbeiterin der FPÖ werden ebenfalls einvernommen. Mit einem Urteil ist dem Vernehmen nach am Dienstag nicht zu rechnen. (APA)