Staatssekretär Josef Ostermayer sieht die Reform der Polzeibehörden in einer Reihe von verwaltungsreformatorischen Prozessen wie etwa der Verwaltungsgerichtsbarkeit und dem Bundesamt für Asyl und Migration (BAM). "Dass das Zusammenführen von Parallelstrukturen langfristig mit einer Kostenersparnis einhergeht, ist sicherlich im Sinne der Sache, wie auch der politisch Verantwortlichen und der Steuerzahler", sagt Ostermayer.

Nach der Einigung zwischen Regierung und Bundesländern von Ende Oktober sollen rund 120 weisungsfrei gestellte Berufungssenate und Sonderbehörden aufgelöst, dafür neun "Verwaltungsgerichte der Länder" und auf Bundesebene zwei Verwaltungsgerichte errichtet werden. Im "Verwaltungsgericht des Bundes" sollen mehrere Behörden zusammengeführt werden, der Asylgerichtshof soll ausgebaut werden und in dem neuen Gericht aufgehen. Der Unabhängige Finanzsenat soll zum "Verwaltungsgericht des Bundes für Finanzen" werden. Die dabei zuletzt offenen Kostenfragen wurden dadurch gelöst, dass die Länder für die drei vereinbarten Projekte bis 2014 jährlich 20 Millionen Euro vom Bund bekommen.

Ostermayer sieht in der Neustrukturierung der Verwaltungsgerichtsbarkeit "die größte Reform des Rechtsschutzes seit Bestehen der österreichischen Bundesverfassung". Die neue Struktur bringe raschere Verfahren und schlankere Strukturen, da aus über 120 Sonderbehörden elf Gerichte mit einer umfassenden Zuständigkeit entstehen und es demnach keine neuen Sonderbehörden mehr brauche.

Die Verwaltungsgerichtsbarkeit soll laut Ostermayer möglichst kostenneutral gestaltet werden, der positive volkswirtschaftliche Effekt sei beträchtlich. Die Reform soll 2014 einheitlich in Bund und Länder operativ starten. Auch der Startschuss für das Bundesamt für Asyl und Migration soll 2014 erfolgen. (völ, DER STANDARD, Print-Ausgabe, 18.11.2011)