Im öffentlichen Dienst werden nun auch jene, die einen Abschluss als "Bachelor" haben, als Akademiker eingestuft. Aus dem Büro der Beamten-Ministerin Gabriele Heinisch-Hosek heißt es dazu, man habe sich seit Bestehen des akademischen Titel "Bachelor" in Österreich um eine Lösung bemüht. Man sei froh, eine Lösung gefunden zu haben, die in finanzieller Hinsicht zwischen der derzeitigen Einstufung für MaturantInnen und jener von MasterabsolventInnen liegt. Diese Zwischeneinstufung wurde geschaffen, um weiterhin einen Anreiz für den Abschluss als "Master" zu bieten. Trotzdem stehen auch den Bachelor-AbsolventInnen künftig alle Akademiker-Funktionen bis zur Sektionsleitung frei.

Nur 200 bis 300 Betroffene

"Für neueintretende AbsolventInnen gab es nie ein Problem mit der Anerkennung. Denn die beginnen ja als Vertragsbedienstete, nicht als BeamtInnen und werden daher nur nach Jobdeskription und nicht nach Ausbildungsniveau bezahlt", so eine Sprecherin. Betroffen waren demnach nur 200 bis 300 BeamtInnen, die den Titel im zweiten Bildungsweg erworben haben und deren Besoldungsrecht von einem sogenannten Vorbildungsprinzip abhängt, bei dem die Ausbildung direkten Einfluss auf die Bezahlung hat. (red, derStandard.at, 15.11.2011)