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So sieht Stevia aus

Foto: REUTERS/Jorge Adorno

Brüssel/Wien - Die EU-Kommission hat beschlossen, den aus dem subtropischen Stevia-Kraut gewonnenen Süßstoff Steviolglycosid zur Verarbeitung in Lebensmitteln zuzulassen. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) habe festgestellt, dass das Süßungsmittel weder krebserregend noch genotoxisch sei, oder mit Störungen der Fruchtbarkeit in Verbindung gebracht werden könne, teilte die Brüsseler Behörde am Montag mit. "Es ist damit zu rechnen, dass Stevia Ende November innerhalb der EU zugelassen wird", ergänzte Fabian Fußeis, Sprecher von Gesundheitsminister Alois Stöger (SPÖ).

"Gesünder als Zucker"

Wegen ihrer hohen Süßkraft sind die Stevia-Blätter nach Überzeugung ihrer Anhänger gesünder als Zucker. Sobald also das OK aus Brüssel einlangt, darf das Süßungsmittel nach Angaben der Interessenvertretung Stevia Council künftig etwa in Joghurts, Müslis, Getränken, Schokolade und anderen Süßigkeiten verwendet werden. Coca-Cola Europa hat die Entscheidung bereits begrüßt. Dadurch seien neue Produkte möglich, von denen einige in Frankreich bereits im kommenden Jahr auf den Markt kommen sollten, erklärte das Unternehmen. Stevia hat keine Kalorien und verursacht im Gegensatz etwa zu Rüben- und Rohrzucker auch kein Karies.

Die EU-Kommission verabschiedete zudem zwei Rechtsvorschriften, um die Verwendung von Lebensmittel-Zusatzstoffen transparenter zu machen. Dadurch könnten Verbraucher und Industrie leichter in Erfahrung bringen, welche Zusatzstoffe genau in Lebensmitteln erlaubt seien, teilte der zuständige EU-Kommissar John Dalli mit.

Liste von Lebensmittel-Zusatzstoffen

Demnach werden zwei neue Listen aufgestellt. Auf der ersten werden ab Juni 2013 Lebensmittel-Zusatzstoffe geführt. Darauf sollen Konsumenten, Unternehmen und Kontrollbehörden nachforschen können, welche Zusatzstoffe für ein bestimmtes Lebensmittel zugelassen sind. Die Liste kann in einer Datenbank im Internet abgerufen werden. Die zweite Liste betrifft Zusatzstoffe in Stoffen, die Lebensmitteln zugesetzt werden wie Aromen und Nährstoffe. Sie wird in den kommenden Wochen gültig.

So sei künftig leicht zu erkennen, dass in einigen Lebensmittel-Kategorien nur sehr wenige oder überhaupt keine Zusatzstoffe zugelassen sind, erklärte die EU-Kommission. Das betreffe etwa Joghurt ohne Aromen, Butter, Kompott, Teigwaren, frisches Brot, Honig, Mineralwasser und Fruchtsaft. Bei hoch verarbeiteten Lebensmitteln wie Süßwaren, Snacks, Soßen und aromatisierten Getränken seien hingegen zahlreiche Zusatzstoffe zugelassen. (APA)