Graz - Im Grazer Oberlandesgericht hat am Dienstag die Berufungsverhandlung gegen ein Double der Schlagersängerin Michelle stattgefunden. In erster Instanz war in Klagenfurt entschieden worden, dass es sich um Betrug gehandelt hatte, als statt der echten die "Neue Michelle" in einer Kärntner Diskothek auftreten wollte. Die Strafe hatte damals 18 Monate unbedingt betragen, nun wurde sie auf 15 Monate heruntergesetzt. Kurioses Detail am Rande: Die Angeklagte ist eigentlich ein Mann.

Vor dem Verhandlungssaal war die große Blondine von ihren drei Bodyguards umringt und wehrte sich trotz bühnenreifen Make-ups gegen Fotos. Der Richter rief einen Mann auf, allerdings betrat eine elegant gekleidete Frau den Gerichtssaal, woraufhin der Vorsitzende nachfragte, ob er den bzw. die Beschuldigte mit "Herr" oder "Frau" ansprechen solle. Die offiziellen Dokumente seien noch nicht geändert, musste die "Schlagerkünstlerin" zugeben. "Also Herr", stellte der Richter fest - und dabei blieb es dann auch.

Michelle kostet ein Vielfaches

Zur Sprache kam wieder, dass ein Kärntner Lokalbesitzer offenbar geglaubt hatte, um 2.200 Euro die echte Michelle zu engagierten. "Die kostet aber 10.000 bis 15.000 Euro für einen Kurzauftritt, die Leute haben sich ihre Täuschung selbst gemacht", meinte der Anwalt. Sein Mandant trete außerdem nur als die "Neue Michelle" auf, und im Übrigen "steht im Künstlervertrag kein einziges mal der Name Michelle", betonte der Verteidiger.

Auch der mehrfach vorbestrafe Beschuldigte wies erneut jede Täuschungsabsicht von sich. "Hätte ich vorgehabt zu betrügen, hätte ich nicht tausend Autogrammkarten mit meinem Namen drucken lassen und zwei Tänzer engagiert. Die ganze Mühe würde ich mir dann doch nicht machen, da könnte ich einfach das Geld nehmen und verschwinden", argumentierte der Künstler. Doch das Gericht gab der Berufung nicht Folge sondern milderte lediglich die Haftstrafe von 18 auf 15 Monate herab. Gegen diese Entscheidung ist kein Rechtsmittel mehr möglich. (APA)