Wer in eine (private) Mietwohnung neu einzieht, ist meist damit konfrontiert: mit dem Hinterlegen einer Kaution nämlich. Diese soll den Vermieter dagegen absichern, dass der Mieter die Miete plötzlich nicht mehr überweist. Oder dass er sie beim freiwilligen oder unfreiwilligen Auszug so hinterlässt, dass einiges zu tun bleibt, um sie wieder bewohnbar zu machen.
Bis zu sechs Monatsmieten darf der Vermieter von einem neu einziehenden Mieter an Kaution verlangen, dies wurde in einem OGH-Urteil entschieden. Üblich sind allerdings "nur" drei Monatsmieten.

Weniger Kosten zu Beginn

Weil das immer noch - eben abhängig von der jeweiligen Monatsmiete - eine schöne Stange Geld sein kann, sieht ein neues österreichisches Start-Up-Unternehmen hier eine Marktlücke: Die erst heuer gegründete dieMietkaution.at GmbH bringt eine neue Variante ins Spiel, "die Mietern die oft sehr hohen Anfangskosten beim Einzug in eine neue Wohnung deutlich reduzieren hilft", erklärt Geschäftsführerin Claudia Slupetzky im derStandard.at-Gespräch. Im Detail handelt es sich bei dem Modell um eine "Kautionsgarantie", ähnlich einer Bankgarantie, die dem Vermieter den Erhalt der Kaution lediglich garantiert, anstatt dass er sie ausgehändigt bekommt.

"Wenn jemand beispielsweise eine Kaution von 2000 Euro zu zahlen hätte, dann erspart er sich diese Zahlung mit unserem Modell. Er überweist lediglich vier Prozent dieser Summe (80 Euro, Anm.) jährlich an uns, plus einer einmaligen Gebühr von 50 Euro." Als Gegenleistung für diese Zahlungen wird eine Bonitätsprüfung des Mieters durchgeführt, die Hausverwaltung des Mieters bekommt also die Garantie, dass sich der Mieter die Kaution leisten könnte.

Schaden trägt der Mieter

In dem Fall, dass nach dem Auszug des Mieters ein Schaden entdeckt wird, bekommt der Vermieter diesen vom Versicherungspartner von dieMietkaution.at, der VAV Versicherung, ersetzt - und zwar bis zur Höhe der vereinbarten Kaution. Die Versicherung hält sich dann ihrerseits am Mieter schadlos, er muss für den Schaden also in jedem Fall aufkommen. Es handle sich deshalb eben nicht um eine Versicherung, betont Slupetzky, sondern bloß um eine Garantie.
Übersteigt der Schaden die vereinbarte Kautionssumme, kann dann auch der Vermieter noch - ohne den Umweg über die Versicherung - vom Mieter den Restbetrag einfordern.

Geschäftsführerin Slupetzky bewirbt das Modell mit dem Hinweis darauf, dass sich der Mieter die Kaution zu Beginn erspart - zu diesem Zeitpunkt habe man schließlich meist ohnehin hohe Kosten zu tragen, für Maklerprovisionen, Möbel etc. Das Produkt wird deshalb nun offensiv vermarktet, teilweise auch über Makler, die dafür eine Provision erhalten. Auch die nachträgliche Umwandlung der schon bezahlten Kaution in eine Kautionsgarantie sei möglich, wenn der Vermieter zustimme.

Das Geld ist weg

Der große Nachteil gegenüber den herkömmlichen Varianten - Kaution in bar oder als Sparbuch - liegt aber auf der Hand: Das Geld, das jährlich für die Kautionsgarantie bezahlt wird, ist weg - der Mieter erhält es nicht mehr zurück. Abhängig davon, wie lange er in der Wohnung bleibt, kann hier schnell ein Betrag von mehreren hundert bis zu 1000 Euro oder sogar mehr zusammenkommen.

Mieterorganisationen raten deshalb davon ab, sich auf die neue Variante einzulassen. "Meiner Ansicht nach ist das ein perfides Versicherungsmodell: Man zahlt ein, aber wenn die Versicherung schlagend wird, dann holt sich die Versicherung erst recht den gesamten Betrag vom Mieter zurück", sagt Georg Niedermühlbichler, Präsident der Mietervereinigung (MVÖ).

Rechtlich betrachtet wird die Sache für ihn außerdem höchst problematisch, weil mit der Versicherung ein dritter Vertragspartner hinzukommt. "Wenn die Hausverwaltung feststellt, dass bei der Wohnung nach der Rückgabe was nicht in Ordnung ist und sie sich den Betrag von der Versicherung holen will: Welche Möglichkeit hat dann der Mieter, das Ganze zu beeinspruchen, und wer ist überhaupt das direkte Gegenüber des Mieters, wenn es zum Rechtsstreit kommt?", gibt er zu Bedenken.

Rückzahlung samt Zinsen ist üblich

In dem Fall, dass die Wohnung nach Vertragsende völlig einwandfrei zurückgegeben wird, hat der Mieter nämlich üblicherweise Anspruch auf Rückzahlung der vollen Kaution. Und dies sei seit 2009 noch viel einfacher als davor, weil die Rückforderung nun im Außerstreitverfahren möglich ist. Streitgegner ist dabei der Vermieter; „ist ein Dritter mit im Spiel, ist die Rechtsgrundlage eine viel kompliziertere", so Niedermühlbichler.

"Für den Mieter ist das eine sehr teure Angelegenheit", so das Fazit des MVÖ-Präsidenten. Er rät eher dazu, bei hohen Mieten auf eigene Faust eine Bankgarantie mit dem Vermieter bzw. der Hausverwaltung zu vereinbaren, "oder ansonsten ein vinkuliertes (Anm.: abgetretenes) Sparbuch, dadurch ist der Mieter auch gut abgesichert". Wird die Kaution auf einem Sparbuch übergeben, hat der Mieter auch das Recht auf Auszahlung der entstandenen Zinsen. (Martin Putschögl, derStandard.at, 9.11.2011)