Wien - Wenn Justizministerin Beatrix Karl (ÖVP) am Dienstag in den Ministerrat geht, bringt sie einige Vorlagen mit - das Kinderschutz-Paket mit schärferen Strafdrohungen, die Strafbarkeit von Zwangsverheiratung auch im Ausland, die Vereinsgesetznovelle mit niedrigerem Haftungsrisiko für Ehrenamtliche und eine Gerichtsorganisationsgesetznovelle sollen abgesegnet und dann dem Nationalrat vorgelegt werden (mehr dazu hier).

Vor allem das Kinderschutz-Paket sorgt für Kritik bei Strafrechtlern. Das Paket zum Schutz von Kindern sieht strengere Sanktionen für Gewalttaten Erwachsener gegen Unmündige (bis 14 Jahre) vor. Für alle Delikte werden Mindeststrafen von zwei Monaten aufwärts vorgesehen, bestehende Mindeststrafen werden angehoben. Die Möglichkeit einer alternativen Geldstrafe soll zurückgedrängt werden - und die Anwendung von Gewalt gegen Kinder soll bei der Strafbemessung als besonders erschwerend gelten. Außerdem werden"Grooming" (Anbahnung sexueller Kontakte zu Minderjährigen über das Internet) und die wissentliche Betrachtung pornographischer Darbietungen Minderjähriger unter Strafe gestellt.

Strafrechtler warnen

Die geplante Verschärfung der Strafdrohungen für Gewalt gegen Kinder dürfte jährlich zu rund 350 Verurteilungen mehr führen, schätzt der Kriminalsoziologe Arno Pilgram. Er warnt in der Begutachtung - wie andere Strafrechtsexperten auch - aber vor einem möglichen "kontraproduktiven Effekt" des Entwurfs der Justizministerin: Drohende strengere Strafen könnten dazu führen, dass noch weniger Gewalttaten an Unmündigen angezeigt bzw. bestraft werden.

Denn diese Gewalttaten geschehen häufig innerhalb der Familie - womit bei Anzeigen und Entscheidungen der Justiz immer auch die Überlegung mitspiele, dass dem Kind durch ein Verfahren oder die Bestrafung z.B. eines Elternteiles ebenfalls Schaden droht. "Die sensible und für Kinder hilfreiche Bearbeitung ihrer Erfahrungen durch ihre Umgebung, durch soziale und medizinische Hilfseinrichtungen und auch im Wirkungskreis der Justiz wird durch Strafdrohungen nicht erleichtert, im Gegenteil", schreibt Pilgram in seiner Begutachtungs-Stellungnahme.

1.263 kindlicher Opfer

Im Vorjahr wurden der Staatsanwaltschaft von der Polizei 1.263 kindlicher Opfer von Gewalt durch Erwachsene zur Kenntnis gebracht - wobei freilich die Dunkelziffer sehr hoch ist. 48 Prozent der unter 14-Jährigen waren Opfer von Familienangehörigen, bei den Unter-Sechsjährigen sogar zwei Drittel (68 Prozent). In 40 Prozent der Fälle ging es um leichte Körperverletzung, in 13 Prozent um Quälen oder Vernachlässigung und in 30 Prozent um Sexualdelikte, hat das Institut für Rechts- und Kriminalsoziologie - dessen wissenschaftlicher Leiter Pilgram ist - erhoben.

Pilgrams Skepsis teilen die Strafrechtler an den juridischen Fakultäten Wien und Innsbruck. Die Verschärfungen könnten "dem Opferschutz abträglich" sein, warnt Katharina Beclin vom Wiener Institut für Strafrecht und Kriminologie. Die Angst vor einer Anzeige gegen Angehörige halte schon jetzt viele Betroffene oder Zeugen ab, Hilfe etwa seitens des Jugendamtes in Anspruch zu nehmen. Die Verschärfung könnte nicht nur zu weniger Anzeigen führen, sondern auch dazu, dass Richter verstärkt die Diversion (z.B. Geldbußen) in Anspruch nehmen, weil sie die vom Gesetz vorgeschriebene Mindeststrafe als zu hoch empfinden.

Kein Augenmaß

Dem Entwurf sei "jedes Augenmaß abhanden gekommen", stellen Klaus Schwaighofer und Andreas Venier von der Uni Innsbruck fest. So wären damit "ohne Rücksicht auf den Einzelfall" auch minimale Beeinträchtigungen (z.B. eine Rötung am Hals) mit mindestens zwei Monaten Freiheitsstrafe zu ahnden - ebenso ein "Klaps auf den Hintern", den eine Mutter ihrem Kind gibt, weil es sich von der Hand losreißt und auf die Straße springt.

Der Österreichische Rechtsanwaltskammertag (ÖRAK) spricht von "plakativen, aber nicht effizienten und angemessenen Maßnahmen" unter dem Druck der Öffentlichkeit. Die Höhe der Strafdrohung bei Gewalttaten entfalte nachweislich "keinerlei präventive Wirkung" - was noch viel mehr für die Mindeststrafdrohung gelte, die dem Täter meist gar nicht bekannt sei.

Positive Stimmen

Positiv beurteilen den Entwurf hingegen die Kinder- und Jugendanwaltschaften, die Opferschutzorganisation Weißer Ring oder der Bund österreichischer Frauenvereine. Sie regen an, den besonderen Schutz vor Gewalttaten auch anderen Gruppen zukommen zu lassen - nämlich allen Minderjährigen (also bis 18 und nicht nur bis 14-Jährigen) sowie Personen, die wegen Gebrechlichkeit, Krankheit oder geistiger Behinderung wehrlos sind. Letzteres haben vor Kurzem auch die Grünen gefordert.

Die Richtervereinigung plädiert dafür, das Strafgesetzbuch nicht immer nur punktuell aus Anlass zu ändern, sondern endlich die Reform des Gesamtgefüges (vor allem im Verhältnis Vermögens- und Gewalttaten) anzugehen. Das Frauenministerium erinnert - wie auch die Wirtschaftskammer - daran, dass dies im Regierungsprogramm angekündigt wurde. (APA)