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Bestimmungen zu Spikes, Schneeketten und Winterreifen in ganz Europa findet man beim ÖAMTC in einer Übersichtstabelle.

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Seit 1. November gilt in Österreich wieder die witterungsabhängige Winterausrüstungspflicht. Ähnliche Vorschriften gelten auch im benachbarten Ausland, aber die Bestimmungen variieren von Land zu Land. Der ÖAMTC hat die gesetzlichen Vorschriften in den wichtigsten Nachbarländern von Österreich gesammelt. Reisende, die im Winter mit dem eigenen Fahrzeug - oder mit einem Mietwagen - unterwegs sind, sollten sich unbedingt über die Bestimmungen im jeweiligen Land informieren.

Deutschland, Slowakei, Tschechische Republik

Wie in Österreich, müssen auch in diesen Ländern die Reifen den Witterungsverhältnissen angepasst sein. Zusätzlich muss in Deutschland Frostschutz im Scheibenwaschmittel enthalten sein. Der Einsatz von Schneeketten ist in der Slowakei nur dann erlaubt, wenn Straßen schnee- und eisbedeckt sind und die Schneeketten somit keinen Schaden auf der Fahrbahn verursachen können. In allen Ländern verboten sind Spikes - wobei es auch hier ein Ausnahme gibt: Die Strecke über das Kleine Deutsche Eck zwischen Bad Reichenhall und Lofer.

Schweiz

Winterreifen sind zwar nicht vorgeschrieben. Hat man jedoch einen Unfall bei winterlichen Fahrverhältnissen und hat Sommerreifen am Auto montiert, gibt es entsprechend höhere Strafen. Auch bei einer Verkehrsbehinderung wegen falscher Bereifung werden Autofahrer empfindlich hoch bestraft. Spikes sind von 1. November bis 30. April erlaubt. Und auch hier gibt es wieder eine Ausnahme: Auf Autobahnen oder -straßen mit Ausnahme des San Bernardino und des St. Gotthard Tunnels sind Spikes verboten.

Slowenien

Von 15. November bis 15. März müssen auf jeden Fall, bei winterlichen Straßenbedingungen auch darüber hinaus Winterreifen am Auto montiert sein. Allerdings ist es auch erlaubt, mit Sommerreifen zu fahren, wenn zusätzlich Schneeketten montiert sind. Spikes sind in Slowenien verboten.

Italien, Ungarn

Es besteht keine generelle Winterreifenpflicht, allerdings kann es sein, dass kurzfristig Winterreifen durch eine entsprechende Beschilderung vorgeschrieben werden. Schneeketten sind in beiden Ländern erlaubt. Von 15. November bis 15. März dürfen in Italien auch Spikereifen verwendet werden.

Vorsicht bei Mietautos

Zusätzlich empfiehlt der ÖAMTC bei Mietwagen auf die Bereifung zu achten, da nicht alle Firmen ihre Wagen automatisch auf Winterreifen umrüsten. „Es empfiehlt sich, schon beim Reservieren die Ausrüstung des Fahrzeuges mit Winterreifen bestätigen zu lassen", rät Cornelia Schwarz vom ÖAMTC. (red/derStandard.at/02.11.2011)