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Erst in der vergangenen Woche eingebracht, hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) bereits auf die Verfassungsklage der Kärntner SPÖ und Grünen zum Bettelverbot im südlichsten Bundesland reagiert. FPK und ÖVP hatten dieses gemeinsam beschlossen. Der VfGH fordert nunmehr eine schriftliche Äußerung der Kärntner Landesregierung zum Landessicherheitsgesetz, welches das Bettelverbot regelt, teilte Grün-Mandatarin Barbara Lesjak am Dienstag mit.

"Reagiert die Landesregierung ähnlich schnell wie der VfGH, könnte das Kärntner Bettelverbot noch in der Dezembersitzung des Verfassungsgerichtshofes zur Entscheidung stehen", so Lesjak. Eingebracht hatten Grüne und SPÖ die Beschwerde mit einem Drittel der Landtagsabgeordneten, weil unter anderem das "gewerbsmäßige Betteln" in Kärnten verboten wurde. "Betteln ist aber per se gewerbsmäßig", lautete die Kritik von Rot und Grün. Man könne Armut nicht verbieten und in Österreich existiere Erwerbsfreiheit.

FPK und ÖVP argumentierten, das Bettelverbot verhindere Menschenhandel und beziehe sich auch nur auf "mafios agierende Bettlerbanden". Das Vorgehen von SPÖ und Grünen käme einer Unterstützung solcher Banden gleich. (APA)