Christoph Ulmer, Auftragnehmer im Innenministerium.

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Wien - Mit den Ermittlungen gegen Kabinettschef Michael Kloibmüller ist das BAK, das Bundesamt zur Korruptionsbekämpfung, beauftragt. Das BAK untersteht im Innenministerium der Sektion IV, deren Chef Hermann Feiner ist. Die Hausdurchsuchung bei der Werbeagentur von Christoph Ulmer, früher Kabinettschef von Ernst Strasser, jetzt karenziert, hat ebenfalls das BAK durchgeführt.

Die privaten und beruflichen Beziehungen im Innenministerium sind fein gesponnen, und manche Verbindung, manche Leistung und Gegenleistung würde anderswo wohl als unvereinbar gelten.

So sitzt Feiner gemeinsam mit Ulmer im Vorstand des Sicherheitsakademiebeirats. Ulmer ist Vorsitzender, Feiner sein Stellvertreter. Gleichzeitig ist Ulmer auch Auftragnehmer im Innenministerium, seine Werbeagentur Headquarter erhält regelmäßig den Zuschlag. Die Beschaffungsabteilung, die für die Ausschreibung formal zuständig ist, gehört wiederum zur Sektion IV, deren Chef Feiner ist. Eine jüngste Ausschreibung für Kommunikations-Dienstleistungen ist noch nicht entschieden. Bis zur Berichterstattung darüber galt branchenintern als sicher, dass Ulmers Agentur den Auftrag erhalten würde.

Ulmer ist auch mit Kabinettschef Kloibmüller und der Innenministerin gut vernetzt. Ulmer hat einen Vertrag zur strategischen Beratung der Innenministerin und kommt daher auch zu vertraulichen Unterlagen aus Ermittlungen, die normalerweise nicht außer Haus gehen würden. Das Bindeglied zwischen Ulmer und Innenministerin Mikl-Leitner ist eben Kloibmüller.

Dass hauseigene Beamte die Ermittlungen gegen den Kabinettschef durchführen, sei ganz normal, argumentiert man in der Sektion IV, schließlich kommt der Auftrag dazu aus der Staatsanwaltschaft.

Da immer wieder heikle Informationen öffentlich bekannt werden, suchen sowohl die Staatsanwaltschaft als auch auch das BAK die undichte Stelle. Und das ist keine Überraschung: Die Staatsanwaltschaft sieht das Leck im Ministerium, das Ministerium ist sich wiederum sicher, dass das Leck bei der Staatsanwaltschaft ist. (Michael Völker, DER STANDARD, Printausgabe, 18.10.2011)