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In Österreich wird der Bundestrojaner-Einsatz seit Jahren diskutiert. Ein gesetzlicher Rahmen fehlt.

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Der Chaos Computer Club (CCC) sorgt derzeit für Schlagzeilen. Die Hacker haben den "Bundestrojaner" geknackt, der von den Behörden in Deutschland zur Überwachung von Internet-Kommunikation benutzt wird - der WebStandard berichtete.

Der Einsatz ist "in Österreich nicht erlaubt"

In Österreich wird der Einsatz derartiger Software seit einigen Jahren diskutiert. Derzeit gibt es für staatliche Angriffe auf heimische Computer keinen gesetzlichen Rahmen.
Der Einsatz von kriminalistischer "Spyware" oder "Trojanern" zum heimlichen Ausspionieren von Computern ist „in Österreich nicht erlaubt", betont Brigadier Karl-Heinz Grundböck vom Innenministerium gegenüber dem WebStandard. „Es gibt dafür keine gesetzliche Grundlage." Die Regierung will diese, noch im Lauf dieser Legislaturperiode, auf die Beine stellen.

Einsatz in Österreich

Allerdings kamen derartige Programme in der Vergangenheit bereits zum Einsatz. Dies wurde 2008 in einem Verfahren gegen einen österreichischen Islamisten öffentlich. Er war in einem aufsehenerregenden Prozess zu vier Jahren Haft verurteilt worden, da er sich gemeinsam mit seiner Freundin laut Gericht in einer terroristischen Vereinigung betätigt und an einer kriminellen Organisation mitgewirkt hat. Dem Mann wurden vor allem die Verbreitung eines "Drohvideos" im Internet und der Aufruf zu Anschlägen während der Fußball-Europameisterschaft zum Vorwurf gemacht.

Installation einer speziellen Überwachungs-Software

Damals setzen Ermittler Keylogg- und versteckte Screenshot- Software ein, um Beweise gegen die Beiden zu sammeln. Der Richter erklärte, dass die heimliche Installation einer speziellen Überwachungs-Software zwar eine "Besonderheit" sei, rechtlich aber dasselbe darstelle wie eine im zum überwachenden Raum angebrachte Video-Kamera. "Die Überwachung des Email- und Internetverkehrs ist in rechtlich einwandfreier Weise erfolgt", hielt er fest.

Seither wurde kein weiterer Einsatz derartiger Software bekannt.

OGH bestätigte

2009 bestätigte der Oberste Gerichtshof (OGH) den Richter. Die Online-Fahndung am PC "war im ganz konkreten Fall unproblematisch".

"Wort des Jahres 2007"

Als Trojaner bezeichnet man Programme, die sich in als nützlich getarnten Computerprogrammen verstecken (daher die Anlehnung an das Trojanische Pferd) und ohne Wissen des Anwenders Aktionen auf dem Computer ausführen, etwa Internetverbindungen aufbauen.  Die Bezeichnung "Bundestrojaner" wurde in Österreich zum "Wort des Jahres 2007" gewählt. (sum)