Wien - Die Suche nach einem neuen Leiter der Generalprokuratur geht in die letzte Runde. Der jetzige Chef der staatsanwaltschaftlichen Behörde, Werner Pürstl, war seit 1. Dezember 2006 im Amt und geht zu Jahresende in den Ruhestand. Die Generalprokuratur ist direkt dem Justizministerium unterstellt und beim Obersten Gerichtshof (OGH), den sie unterstützt, angesiedelt.

Am Freitag hat die Bewerbungsfrist für den Spitzenjob geendet - vier Interessenten haben sich gemeldet. Zwei davon kommen aus der Generalprokuratur selbst: die beiden Ersten Generalanwälte, Ernst Eugen Fabrizy und Franz Plöchl. Die anderen beiden kommen von außen: Werner Pleischl, Leiter der Oberstaatsanwaltschaft Wien, sowie Karl Drexler, seines Zeichens Chef der Vollzugsdirektion, die für alle Justizanstalten Österreichs zuständig ist. Gegen Pleischl wird derzeit in der Causa Kampusch wegen des Verdachts auf Amtsmissbrauch ermittelt. Der 61-Jährige weist die Vorwürfe zurück, und es gilt die Unschuldsvermutung.

Als nächstes ist, nach der Personalkommission, Justizministerin Beatrix Karl am Zug. Sie reicht ihren Vorschlag, der die Zustimmung des Bundeskanzlers benötigt, an den Bundespräsidenten. Erst mit seiner Unterschrift wird die Ernennung perfekt.

Landläufig wird die Generalprokuratur als oberste staatsanwaltschaftliche Behörde bezeichnet - ganz korrekt ist das freilich nicht. Sie hat weder Weisungs- noch Aufsichtsrecht gegenüber den (Ober-)Staatsanwaltschaften. Und sie tritt nicht als Anklägerin, sondern als Rechtswahrerin auf. Ihre wichtigste Funktion dabei ist die "Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes": Die Generalprokuratur kann Strafsachen zum Obersten Gerichtshof bringen, in denen die Parteien selbst kein Recht dazu haben. (gra, DER STANDARD, Print-Ausgabe, 4.10.2011)