Bild nicht mehr verfügbar.

Jeden Cent drei mal umdrehen, damit das Haushaltsbuch auch immer ausgeglichen bleibt. Den Euro-Ländern soll beim Budget in Zukunft genauer auf die Finger geschaut werden.

Foto: Reuters
Foto: derStandard.at/StepMap

Straßburg (APA) - Das EU-Parlament hat am Mittwoch die Verschärfung des Stabilitätspakts mit dem sogenannten Six-Pack und einem Sanktionsmechanismus gegen Schuldensünder abgesegnet. Damit
sollen Euroländer im Fall der Verletzungen der Budgetspielregeln daran gehindert werden, auf ihrem Schuldenpfad weiterzugehen, wie dies bei Griechenland zuletzt zu einem Anhäufen eines fast unbezwingbaren Schuldenbergs geführt hat.

Die wichtigsten Punkte über Sanktionen aus dem Paket sind:

  • Bei Verletzung der Budgetregeln gibt es nach zweimaliger Ermahnung durch die Kommission und Nichtbefolgung eine 0,2 prozentige Zahlung an ein Depot. Wenn das Land sich bessert, bekommt es die Zahlung unverzinst zurück, wenn nicht, wandelt sich das Geld (0,2 Prozent des BIP aus dem Vorjahr) in eine Strafe um, die an den Europäischen Rettungsfonds EFSF geht. Das Verfahren ist zweistufig. Nach einer Warnung der Kommission können die Euro-Länder mit qualifizierter Mehrheit dem Schuldensünder empfehlen, seine Haushaltspolitik innerhalb von fünf Monaten zu ändern, in schwerwiegenden Fällen verkürzt sich die Frist zur Korrektur auf drei Monate. Wenn keine Verbesserung eintritt, kann die Kommission dem Rat empfehlen, mit qualifizierter Mehrheit festzustellen, dass keine effizienten Anstrengungen des betroffenen Landes getroffen wurden. Wenn der Rat der Empfehlung der Kommission nicht nachkommt, kann die Brüsseler Behörde nach einem Monat ihre Empfehlung neuerlich vorlegen. Diese Empfehlung ist dann automatisch angenommen - außer, es gibt eine einfache Mehrheit der Eurozone - mindestens neun Länder -, die dagegen stimmt.
  • Bei Verletzung makroökonomischer Ungleichgewichte - zu hohe Leistungsbilanzdefizit aber auch zu hohe Überschüsse - gibt es ebenfalls nach zweimaliger Ermahnung der Kommission 0,1 Prozent des
    BIP des Vorjahres als Strafe. Es gilt sonst im wesentlichen die gleiche Prozedur wie bei den 0,2 Prozent. Wenn die Strafen schlagend werden, drohen dem Schuldenstaat Zahlungen in Milliardenhöhe.
  • Bei einem übermäßigen Defizit und einem entsprechenden Defizitverfahren muss ein Land, das über 60 Prozent Staatsschuld aufweist, ein Zwanzigstel - also fünf Prozent - des über dieser
    Schwelle liegenden Schuldenbergs drei Jahre lang reduziert. Sprich,  wenn ein Land statt 120 Mrd. Euro Schulden (nehmen wir an das sind 60 Prozent des BIP) 160 Mrd. hat, also 80 Prozent oder 40 Milliarden mehr, muss das Land von den 40 Milliarden dreimal hintereinander fünf Prozent - das sind 8 Mrd. Euro - seiner Staatsschuld reduzieren.
  • Nach Inkrafttreten der Neuregeln können Sanktionen bereits beschlossen werden, wenn sich ein Haushaltsdefizit der Obergrenze von drei Prozent des Bruttoinlandsprodukt nähert und die betroffene
    Regierung nichts tut, um den Kurs zu korrigieren.

Die sechs legislativen Vorschläge, über die das EU-Parlament abgestimmt hat, sind:

  • Haushaltspolitische Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitik
  • Haushaltspolitische Überwachung im Euroraum
  • Durchsetzungsmaßnahmen zur Korrektur übermäßiger makroökonomischer Ungleichgewichte im Euroraum
  • Vermeidung und Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte
  • Verfahren bei einem übermäßigen Defizit
  • Anforderungen an die Budgetrahmen der Mitgliedsstaaten (APA)