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Knapp eine Million Euro hat das Innenministerium (BMI) im Vorjahr für Online-Abfragen aus dem Zentralen Melderegister (ZMR) kassiert. Dies berichtet der "Kurier" in seiner Freitagsausgabe. "Business-Partner" könnten direkt ober über etwa zehn private "Dienstleister" die Daten der in Österreich gemeldeten Personen einsehen. Kunden dieser privaten "Datenprovider" seien Banken, Versicherungen, Inkassobüros, Hausverwaltungen oder Anwälte, die nach erfolgter Berechtigung online auf das Zentrale Melderegister (ZMR) zugreifen können. Ein "Jahresabo" koste 250 Euro, dazu kämen drei Euro Gebühr pro Abfrage und unterschiedliche Provider-Tarife.

Privat

"Meldeerhebungen rasch, unbürokratisch und kostengünstig", preise etwa eine Salzburger Auskunft unter http://www.meldeauskunft.at ihre Dienste an. Bequem via Internet können Firmen für neun Euro Meldeerhebungen bestellen. Im Preis seien auch Zusatzinformationen enthalten, die, wie es heißt, "seitens der Behörde ohne großen Aufwand gegeben werden". Die Advokat Unternehmensberatung offeriere ihren Anwaltskunden gegen Aufpreis eine Vorab-Überprüfung von Orts- und Straßennamen und lockt in einem Preismodell mit "148 Gratis-Abfragen pro Jahr". Bei http://www.jusline.at können für neun Euro "Komfort-Meldeabfragen" rund um die Uhr geordert werden. "Falls erforderlich" werde beim Meldeamt recherchiert.

Bedenklich

Laut "Kurier" böten einige Provider, darunter auch die Telekom Austria, ZMR-Anfragen auch ohne Angabe des Geburtsdatums an. "Dies ist eindeutig rechtswidrig", sagte ARGE-Daten-Chef Hans Zeger der Zeitung. "Technisch ist das unmöglich", versicherte man hingegen im Innenministerium und verwies auf permanente Kontrollen. Zwei Anbietern sei die Zugriffsbewilligung auf das ZMR entzogen worden, weil das dahinter liegende Geschäftsmodell nicht gesetzeskonform gewesen sei.

Vermarktung

Kritik übte Zeger gegenüber dem "Kurier" auch an der Praxis der Post AG, über ihre Direct-Mailing-Sparte "Info-Mail" der Werbewirtschaft Zustelladressen mit wertvollen Zusatzinfos wie Lebensstil und Konsumverhalten der Adressaten zu vermarkten. "Die Post nutzt ihre Stellung als Monopolist aus und handelt mit Adressdaten, die ihr eigentlich in Treu und Glauben überlassen wurden", sagte Zeger. Ein Mitbewerber der Post sprach gegenüber der Zeitung sogar von einer "Rasterfahndung mit öffentlichen Daten".

Proteste

Konsumenten- und Datenschützer protestieren seit Monaten gegen die Weitergabe von Meldedaten durch das Innenministerium. SPÖ-Abgeordneter Johann Maier warf dem Ressort im April diesbezüglich eine rechtswidrige Praxis vor. Innenminister Ernst Strasser (V) habe in der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage eingeräumt, dass es mit 1. Jänner 2003 690 Berechtigungen für Online-Abfragen aus dem "Zentralen Melderegister" gegeben habe. Laut Maier sind davon die 32 für Berufsdetektive, Bewachungsunternehmen, Inkassobüros und Auskunfteien "rechtswidrig". Weitere 64 für Banken und Versicherungen seien zumindest "fraglich", so Maier damals gegenüber der APA. ÖVP-Konsumentenschutzsprecher Hannes Missethon wies die Vorwürfe Maiers damals als "haltlos" zurück.

Zurückweisung

Das Innenministerium hat den am Vortag erhobenen Vorwurf, mit Daten zu handeln, zurückgewiesen. Melderegister seien seit Bestehen öffentliche Register: "Jedermann konnte und kann ohne Angabe einer Begründung die Anschrift einer bestimmten Person von der Meldebehörde erfahren", heißt es in einer Aussendung. Dafür seien schon immer Verwaltungsabgaben und Gebühren zu entrichten gewesen. Nunmehr sei dies eben auch unter bestimmten Voraussetzungen online möglich. Dabei handle es sich um eine Dienstleistung, bei der dem Auftraggeber der Weg zur Meldebehörde abgenommen werde.

Original

Wenn Firmen die Einholung von Meldeauskünften via Internet anbieten, sei aus rechtlicher Sicht kein Einwand zu erheben, da jeder von der Meldebehörde eine Meldeauskunft einholen könne. Bei den Einnahmen handle es sich um Verwaltungsabgaben für die Dienstleistung aus dem Zentralen Melderegister, wie sie auch für andere Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltung zu entrichten seien – wie etwa bei der Ausstellung eines Führerscheins. (APA)