Steuerreform: Änderungen nach herber Kritik.

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Wien - Bei der von der Regierung geplanten begünstigten Besteuerung nicht entnommener Gewinne als Maßnahme der Eigenkapitalförderung sieht der gestern im Budgetausschuss eingebrachte Abänderungsantrag zum Budgetbegleitgesetz Änderungen zum Begutachtungsentwurf vor. Neu ist eine Deckelung des Freibetrages mit 100.000 Euro. Gleichzeitig wird der Nachversteuerungszeitraum von vier auf sieben Jahre verlängert, dafür fällt die Mindestbesteuerung von 20 Prozent weg.

Stark vereinfachte Berechnung

Als Maßnahme zur Eigenkapitalförderung sieht der Abänderungsantrag zum Budgetbegleitgesetz nunmehr vor, dass Einzelunternehmer und Personengesellschaften, die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft oder Gewerbebetrieb haben, in Zukunft in den Genuss der begünstigten Besteuerung nicht entnommener Gewinne mit dem halbem Durchschnittssteuersatz bis zum Freibetrag von 100.000 Euro mit stark vereinfachter Berechnung und Wegfall des Mindeststeuersatzes von 20 Prozent kommen können.

Die Arbeiterkammer (AK) hielt heute gegenüber der APA trotz der gegenüber dem Begutachtungsentwurf beantragten Änderungen an ihrer grundsätzlichen Kritik fest.

"Reines Thesauriermodell"

Ermittlungen der AK haben wie berichtet ergeben, dass von rund 300.000 bilanzierenden Einzelunternehmen und Personengesellschaften, für welche die steuerliche Erleichterung gedacht ist, nur rund 20.000, also knapp 7 Prozent, davon profitieren würden, "aber diese kräftigst", wie angemerkt wurde. Die AK kritisierte, dass es sich dabei um ein "reines Thesauriermodell und Ansparmodell für private Zwecke" handle. Nach einer Sperrfrist von jetzt sieben Jahren sei die Entnahme des Eigenkapitalzuwachses ab dem achten Bilanzjahr ohne Nachversteuerung möglich. "Ein ideales Modell, um für ein Eigenheim oder eine private Pensionsvorsorge anzusparen", hieß es.

Laut AK schlägt das Prinzip, nicht entnommene Gewinne nur mit dem halben Steuersatz zu besteuern, vor allem bei hohen Jahresgewinnen voll ins Gewicht. Bei steuerlichen Jahresgewinnen von 20.000 oder 40.000 Euro, etwa eines Friseurs oder Installateurs, würde die Steuerersparnis im ersten Fall bloß 30,45 Euro betragen, im zweiten Fall 2.364 Euro. Die Annahme ist dabei, dass 50 Prozent des Gewinnes nicht entnommen werden. Interessanter würde es bei hohen Jahresgewinnen, etwa eines Facharztes (AK-Annahme 500.000 Euro Gewinn, Steuerersparnis 60.438 Euro) oder eines Immobilienmaklers (740.000 Euro Gewinn, Steuerersparnis 90.438 Euro).

Ein Kritikpunkt der AK-Experten war auch, dass mit diesem Steuersparmodell keinerlei ökonomischer Effekt verknüpft sei. "Es müssen weder Investitionen getätigt noch Arbeitsplätze geschaffen werden", wie dies mit dem abgeschafften Investitionsfreibetrag der Fall gewesen sei.

Freiberufler nun wieder draußen

Im Zusammenhang mit der geplanten begünstigten Besteuerung von nicht entnommenen Gewinnen kommt es im neu eingebrachten Abänderungsantrag zum Budgetbegleitgesetz auch zu einer Änderung des Begünstigtenkreises. Entgegen früheren Entwürfen können nunmehr freie Berufsgruppen wie Rechtsanwälte oder Ärzte von den Regelungen nicht mehr Gebrauch machen, so der Steuerrechtsexperte der Arbeiterkammer Wien, Robert Zsifkovits, auf Anfrage der APA.

Im nunmehr geplanten §11a EStG soll es wörtlich heißen: "Natürliche Personen, die den Gewinn aus Land- und Forstwirtschaft oder aus Gewerbebetrieb durch Betriebsvermögensvergleich ermitteln, können den Gewinn, ausgenommen Übergangsgewinne und Veräußerungsgewinne, bis zu den in einem Wirtschaftsjahr eingetretenen Anstieg des Eigenkapitals, höchstens jedoch 100.000 Euro, mit dem ermäßigten Steuersatz nach §37 Abs.1 versteuern".

"Keine sinnvolle Geschichte"

Obwohl sich auf die freien Berufe als wesentliche Nutznießer der geplanten Regelungen ein Hauptteil der Kritik der AK gerichtet hat, bleibt die AK dabei, dass es sich bei der Steuerbegünstigung von nicht entnommenen Gewinnen um "keine sinnvolle Geschichte" handelt. Es handle sich weiterhin um ein "Prämiensparmodell für gewisse Einkunftsarten", bleibt Zsifkovits bei der ablehnenden Kritik der AK. "Das Modell bringt vor allem für Investitionen nichts", so der AK-Steuerexperte. (APA)