Bild nicht mehr verfügbar.

Durch die Verlängerung kann die Musikindustrie an Hits aus den 60er Jahren wie von Elvis Presley weitere 20 Jahre verdienen.

Foto: dapd

EU und Musikindustrie unternehmen einen erneuten Anlauf, um die Verwertungsrechte von Tonaufnahmen von bisher 50 auf 70 Jahre auszuweiten. Nach jahrelanger Debatte könnte heute, Mittwoch, die nötige Weichenstellung im so genannten Ausschuss der ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten der EU (Coreper) erfolgen: Stimmt dieser Ausschuss einer Verlängerung zu, könnte daraus noch heuer eine EU-Richtlinie werden.

Verdienste verlängern

Dabei geht es nicht um das Urheberrecht an sich, das Werke bis 70 Jahre nach dem Tod des Künstlers schützt, sondern um die Tonaufnahmen. Diese sind in der EU derzeit 50 Jahre lang geschützt, bei Wiedergabe also gebührenpflichtig, in den USA hingegen 95 Jahre. Diese Verlängerung würde der an rückläufigen Verkäufen laborierenden Musikindustrie garantieren, dass sie an populären Aufnahmen aus den 60er-Jahren weitere 20 Jahre verdienen kann, darunter Jahrhunderthits wie die Beatles, die Rolling Stones oder Elvis Presley. Dass damit weiterhin viel Geld gemacht werden kann, zeigt die Neuauflage des Beatles-Gesamtwerks auf USB-Stick 2009 um 220 Euro. (red, DERSTANDARD/Printausgabe, 07. September 2011)