Wien - Privatversicherung und/oder Primar können's richten: Bei den einfachen Katarakt-Operationen (Grauer Star) gibt es österreichweit sehr unterschiedliche bis viel zu lange Wartezeiten für die "Normalversicherten". Zweifelhafte Auswege: via private Krankenversicherung oder gar über die Privatordination des Abteilungsleiters. Das ergaben eine schriftliche Umfrage des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) und Anrufe durch eine Testpatientin.

Der Hintergrund: Im kommenden Jahr soll eine Gesetzesnovelle (KAKuG Novelle) in Österreichs Spitälern für eine auch für Patienten transparente Vergabe von OP-Terminen bei planbaren Eingriffen sorgen. Wie sehr das notwendig erscheint, belegt offenbar die VKI-Erhebung unter 29 Spitälern in ganz Österreich zu den Wartezeiten für Patienten mit Grauem Star.

Wartezeit bis zu einem halben Jahr

Doch obwohl die Notwendigkeit entsprechender Kapazitäten unbestritten sein dürfte, gibt es - bundesländerweise - zum Teil erheblich lange Wartezeiten auf solche Eingriffe. Die Verbraucherschützer in der neuesten Ausgabe der VKI-Zeitschrift "Konsument": "Aufgrund der zunehmenden Zahl an nötigen Kataraktoperationen kann der Bedarf in Österreich derzeit nicht kurzfristig gedeckt werden. Die Wartezeiten für einen OP-Termin betragen je nach Spital bis zu weit über einem halben Jahr."

In der Umfrage unter 29 Spitälern mit Augenabteilungen ging es nun um zwei Fragen: Erstens sollte die Wartezeit für Kataraktoperationen generell erhoben werden, andererseits sollte festgestellt werden, ob das Vorhandensein einer Privatversicherung die Wartezeit eventuell verkürze. Dies dürfte - so der VKI - eigentlich nicht sein. So heißt es in der österreichischen Bundesverfassung: "Eine hochstehende medizinische Versorgung für alle Bürgerinnen und Bürger, unabhängig vom Einkommen, ist vorrangiges Ziel."

Übereinstimmend wird regelmäßig von Seiten des Gesundheitsministeriums und des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger festgestellt, dass eine Privatversicherung für den Versicherten in Spitälern nur eine bessere "Hotelkomponente" (Ein- oder Zweibettzimmer etc.) betreffen könne, nicht aber die medizinische Versorgung.

Stöger: "Das ist eine Sauerei"

Für Gesundheitsminister Alois Stöger (SPÖ) sind die kürzeren Wartezeiten für Personen mit Zusatzversicherung nicht tragbar. "Das ist eine Sauerei. Die Menschen haben den gleichen Zugang zur Medizin zu haben. Punkt. Aus.", sagt er im Ö1-Mittagsjournal. In öffentlichen Spitälern müssen alle Personen gleich behandelt werden. Die Sozialversicherung finanziere das gesamte Gesundheitssystem, daher müssten die Beitragszahler auch ernstgenommen werden.

Der Minister fordert nun, dass die Bundesländer sein Gesetz für österreichweit transparente Spital-Wartelisten innerhalb der vorgegebenen acht Monate umsetzen. Bei längerfristig planbaren Operationen könnten die Patienten dann die Wartezeiten vergleichen und sich das am besten geeignete Spital aussuchen.

Unterschiedliche Kriterien für Dringlichkeit

Doch die Erhebung brachte gleich in mehrfacher Hinsicht Unterschiede zutage. Der VKI: "Kassenpatienten warten länger. In der Praxis offenbart sich ein zwiespältiges Bild." Zunächst einmal werden bundesländerweise offenbar unterschiedliche Kriterien für die Dringlichkeit der Katarakteingriffe und somit für zumutbare Wartezeiten angelegt: "Während diese etwa in der Augenklinik Innsbruck für nicht dringliche Fälle vier bis sieben Monate beträgt, werden im LKH Graz drei bis sechs Monate als angemessen betrachtet." Nur bei den Wiener Städtischen Spitälern (KAV) und bei der Steiermärkische Krankenanstaltengesellschaft m.b.H. (KAGES) hätte es zum Zeitpunkt der Befragung ein "transparentes Wartezeitenmanagementsystem" gegeben, jedoch nicht einsehbar für die Patienten.

Privatpatienten profitieren

Brisant waren die Ergebnisse bezüglich möglicherweise kürzerer Wartezeiten bei Vorliegen einer Privatversicherung. So heißt es zu der VKI-Erhebung in der Zeitschrift "Konsument": "Sieben Spitäler gaben an, dass sich die Wartezeit bei Vorliegen einer Privatversicherung verkürzen würde. Am meisten profitieren würden Privatpatienten am Landesklinikum Waidhofen, im LKH Innsbruck, im SMZ-Ost (alle jeweils bis zu 16 Wochen weniger, Anm.) sowie bei den Barmherzigen Brüdern in Wien (bis zu 20 Wochen weniger, Anm.)."

Damit nicht genug, so die Resultate laut dem VKI: "Interessant ist die Auskunft aus dem SMZ Ost (Donauspital/Wien/KAV, Anm.). Hier wurden wir vom Primar, der selbst ein privates Augenzentrum betreibt, darauf hingewiesen, dass sich Patienten mit Zusatzversicherung jederzeit im Privatspital ohne Wartezeit operieren lassen könnten. Dieser Vorschlag ist zwar rechtlich korrekt, allerdings würden dem Spital in solchen Fällen die von der Zusatzversicherung geleisteten Zahlungen verloren gehen."

Gemäß dem VKI noch mehr in Schlingern kommt das System aber, wenn eine Testperson persönlich in den Krankenhäusern anruft und eine Terminanfrage stellt. Dies erfolgte telefonisch. Die Testperson gab an, "ihre Mutter war zu Besuch und bekam plötzlich Sehstörungen (Lichtblitze, eingeschränktes Sichtfeld). Eine Untersuchung in der Uni-Ambulanz habe ergeben, dass die Patientin unter Katarakt leide. Sie benötige nun einen OP-Termin. Ein Arztbrief liege vor."

"Küss-die-Hand-Patienten"

Wurde da gar von einer vorhandenen Privatversicherung geredet, war plötzlich vieles anders. Der VKI: "Hier legten die Spitäler ihre bei der offiziellen Anfrage gezeigte Zurückhaltung ab. Nicht weniger als 18 Einrichtungen (62 Prozent) boten eine teilweise deutliche Verkürzung der Wartezeit an. Vier Spitäler (Barmherzige Brüder Linz, Klinikum Klagenfurt, Bezirkskrankenhaus Kufstein sowie Wiener Rudolfstiftung) machten unserer Testperson sogar ein 'besonderes' Angebot: Die Wartezeit, so wurde ihr beschieden, ließe sich voraussichtlich verkürzen, wenn vor dem Eingriff ein Besuch in der Privatordination des Primars erfolgen würde - gegen entsprechende privat zu begleichende Kosten natürlich." Letztere Patienten werden im Spitalswesen oft als "Küss-die-Hand-Patienten" bezeichnet.

Lücke im Rechtssystem

Was die "Gesundheits-Konsumentenschützer" bei ihren juristischen Recherchen überraschte: "Es ist zwar in der Bundesverfassung verankert, dass eine hochqualitative Gesundheitsversorgung ohne Abhängigkeit vom Einkommen das Ziel ist, aber es gibt nirgends einen Passus, der direkt festlegt, dass Patienten mit privater Krankenversicherung in medizinischer Hinsicht nicht bessergestellt werden dürfen, als Kranke ohne eine solche Zusatzversicherung." Dies gelte auch für Wartezeiten. Bei knappen Kapazitäten müssten zumindest auch nicht ausgelastete Privatbetten in Spitälern für die breite Versorgung genutzt werden. (APA, red, derStandard.at, 24.8.2011)