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Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat einen weiteren Sieg in Kampf gegen Zahlscheingebühren errungen: Das Oberlandesgericht Wien (OLG) erklärte nun bereits in einem vierten Verfahren gegen einen Mobilfunker - diesmal gegen A1 - das Entgelt für Zahlscheinzahlungen als gesetzwidrig, teilte der VKI am Donnerstag in einer Aussendung mit. Gegen das nicht rechtskräftige Urteil will A1 vor den Obersten Gerichtshof ziehen, erklärte eine Sprecherin des Mobilfunkers auf APA-Anfrage. Das Entgelt würde nach wie vor eingehoben.

"Entgelt für die Bearbeitung ihrer Zahlung"

Seit dem Inkrafttreten des Zahlungsdienstegesetzes (ZaDiG) am 1. November 2009 ist die Einhebung eines Entgelts für Zahlungen via Zahlschein gesetzlich nicht erlaubt. Laut dem VKI haben Mobilfunker, aber auch Versicherungen, Hausverwaltungen und Energieversorger ihre Kunden in der Vergangenheit dazu gedrängt, ihnen Einzugsermächtigung zu erteilen. Rechnungen via Zahlschein wurden mit einem "Strafentgelt" von 1 bis 5 Euro belegt, so die Verbraucherschützer.

Trotz des Verbots kassierten viele Unternehmen die Entgelte weiter. A1 etwa hebt unter der Bezeichnung "Entgelt für die Bearbeitung ihrer Zahlung (vorm. Zahlscheinentgelt)" weiterhin 2,50 Euro ein. Auch gegen die anderen Mobilfunker geht der VKI mit Verbandsklage vor. In allen Fällen haben das Handelsgericht und nun auch das OLG Wien den Verbraucherschützern recht gegeben.

Das OLG Wien hat das Verbot der Zahlscheingebühr als "völlig konform" mit dem Europarecht und dem Verfassungsrecht gesehen, berichtet der VKI in der Aussendung. "Der tragende Gedanke der Regelung des Zahlungsdienstegesetzes ist die Preistransparenz. Unternehmer sollen jene Kosten, die bei Abwicklung des Vertrages entstehen, in den Grundpreis einkalkulieren und nicht als Extra-Entgelte verstecken", schildert die zuständige VKI-Juristin Julia Jungwirth den Zweck der Regelung.

Strittig

Dazu komme, dass gerade im Bereich des Mobilfunks die Rechnungshöhe häufig strittig ist. Als Beispiel nennt der VKI unverlangte Mehrwert-SMS, exorbitante Datenroaming-Entgelte und unerwartete Mehrpreise für Datenvolumen, wenn das Grundpaket überschritten wird. Zwar könnten die Kunden gegen die Entgelte Einspruch erheben, allerdings werde der strittige Betrag jedenfalls via Einzugsermächtigung abgebucht. Deshalb würden viele Kunden die Einzugsermächtigung verweigern, betonte Jungwirth.

Bei der Rundfunk- und Telekomregulierungsbehörde RTR gehen jährlich rund 4.000 Beschwerden über zu hohe Handyrechnungen ein, berichtete das Ö1-Morgenjournal. Die geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG), die Ende August im Ministerrat beschlossen und Anfang 2012 in Kraft treten soll, soll den Kunden mehr Rechte bringen. So können sie eine selbst gewählte Kostengrenze definieren, bei deren Erreichen sie eine Warn-SMS bekommen, erklärte die zuständige Verkehrsministerin Doris Bures (S). Darüber hinaus soll im Gesetz auch festgeschrieben werden, dass Kunden zwischen Online- und Papierrechnungen wählen können, wobei letztere kostenlos wären. Denn 60 Prozent der über 60-Jährigen haben laut Bures gar keinen Internetzugang. (APA)