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Richterin Sonja Arleth schreibt gerade am Urteil, ...

Foto: APA/Pessenlehner

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... und danach wird Staatsanwalt Wolfgang Handler am Zug sein.

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Es war ein Knalleffekt, als am Vormittag des 2. Mai nach 13 Monaten Strafprozess alle 13 Angeklagten im TierschützerInnen-Prozess umfassend freigesprochen wurden. Seither ist es still geworden um die TierrechtlerInnen - doch bei den Betroffenen selbst ist noch längst keine Ruhe eingekehrt. Das Warten auf ein schriftliches Urteil könne noch einige Zeit dauern, sagen BeobachterInnen. Und danach ist vieles möglich: Staatsanwalt Wolfgang Handler hat eine Berufung bereits angemeldet. Bis ein rechtskräftiges Urteil vorliegt, könne noch ein halbes Jahr vergehen, heißt es.

"Tausend Seiten"

Wie lange Einzelrichterin Sonja Arleth für die Niederschrift des Urteils brauchen wird, obliegt allein ihr. „Arleth ist bekannt dafür, dass sie für Urteile lang braucht", weiß ein Insider. Umso länger werde es in diesem Fall dauern: „Das ist ein Riesen-Akt", sagt Stefan Traxler, der als Verteidiger vier der (nicht rechtskräftig) freigesprochenen TierrechtlerInnen vertritt. „Das Urteil wird sicher an die tausend Seiten umfassen." 

"Urteil erst 2012"

Anwältin Alexia Stuefer schließt Verzögerungen selbst bis ins Jahr 2012 nicht aus. „Das ist durchaus möglich", glaubt auch Traxler. Dagegen sprechen würde laut Stuefer, dass sich Arleth schon vor der mündlichen Urteilsverkündung Argumentationsstränge zurechtgelegt hat, auf die sie nun zurückgreifen könne. Für eine baldige Urteilsfindung spricht auch, dass Arleth immer wieder betonte, den Akt möglichst rasch abschließen zu wollen.

Schwerer wiegen jedoch die Gegenargumente. Arleth, so heißt es, werde sich jeden Buchstaben des Urteils ganz genau überlegen müssen. Einerseits deswegen, weil ihre Prozessführung einige Kritik auf sich gezogen hatte. Vor allem aber aufgrund der politischen Brisanz des Urteils - Justiziminsterin Beatrix Karl hatte angekündigt, die Urteilsschrift als Basis einer möglichen Neufassung des Paragrafen 278a StGB heranzuziehen. Man werde das Urteil lesen und „genau evaluieren", hieß es - und dann möglicherweise über eine Gesetzesänderung diskutieren.

Nachdenkpause

Wann auch immer das Urteil vorliegt: Ab diesem Zeitpunkt hat der Staatsanwalt vier Wochen lang Zeit, um ein Rechtsmittel zu ergreifen. In größeren Causen kann diese Frist jedoch auf Antrag verlängert werden - und das ist angesichts des Umfangs und der ministeriellen Evaluierungsbestrebungen durchaus erwartbar. Schließlich wird es wohl nicht nur der Staatsanwalt sein, der das Urteil studieren wird. Auch BeamtInnen des Justizministeriums werden bei der Entscheidung über eine Berufung ein Wörtchen mitzureden haben. Sollte Arleths Urteilsschrift also erst im Oktober vorliegen, ist mit einem rechtskräftigen Urteil noch im laufenden Jahr nicht zu rechnen.

278a ist abgeschlossen

Zwar glaubt niemand, dass der Staatsanwalt den Freispruch nach Paragraf 278a StGB bekämpfen, also weiterhin am Vorwurf der Bildung einer Kriminellen Organisation festhalten wird. In einzelnen Delikten sei ein Rechtsmittel jedoch sogar wahrscheinlich, meinen BeobachterInnen. Beispiele sind Anklagen wegen Sachbeschädigung, möglicherweise auch wegen Sachentziehung (infolge einer Schweine-Freilassung).

Anwältin Stuefer hofft auf ein baldiges Urteil. „Es wäre wirklich wichtig, dass es sich bis zum Herbst ausgeht", sagt Stuefer. „Solange die Angeklagten nicht Gewissheit haben, können sie nicht ruhig sein. Das ist nervenaufreibend." (Maria Sterkl, derStandard.at, 13.7.2011)