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Besonders oft gibt es Anfragen zu Zulassungsverfahren in beschränkten Studienrichtungen.

APA-FOTO: ROLAND SCHLAGER

Wien - Vor 15 Jahren wurde die Studierendenanwaltschaft als Beratungsstelle eingerichtet und fünf Jahre später zur Beschwerdestelle über Mängel im Lehr- und Studienbetrieb aufgewertet. Mitte Juli soll die bewährte "Klagemauer" für Studenten, wie Studentenanwalt Josef Leidenfrost sie nennt, nun auch erstmals gesetzlich verankert werden. Das ist aus Leidenfrosts Sicht zwar wichtig und begrüßenswert, gleichzeitig wünscht er sich anlässlich einer Tagung zum 15-jährigen Bestehen heute, Freitag, aber zusätzlich die Einrichtung von Ombudsstellen an allen mittleren und großen Hochschulen.

Vier Vollzeitstellen

Zwar sei die 1996 mit Susanne Buck als "Ein-Frau-Betrieb" eingerichtete Institution mittlerweile auf vier Vollzeitstellen ausgeweitet worden. "In Spitzenzeiten wird es aber eng, deshalb der Appell an die Hochschulen, eine solche Stelle vor Ort einzurichten". Denn derzeit muss die Studierendenanwaltschaft ohnehin immer an der jeweiligen Hochschule den Beschwerden der Studenten nachgehen. Auch die eventuelle Behebung von Problemen - etwa bei überfüllten Hörsälen der Wechsel in größere Räume - liegt in der Verantwortung der Unis selbst - wie auch die Einrichtung einer solchen Ombudsstelle.

International existieren Beispiele für eigene Ombudsmänner an den Hochschulen, betont Leidenfrost. In den USA oder Kanada gebe es sie flächendeckend, in Spanien ebenso. Und auch in anderen europäischen Ländern finde zumindest Bewegung in diese Richtung statt. Auch in Österreich selbst gibt es Beispiele, so wurden an der Fachhochschule Wien und der Physik-Fakultät der Technischen Uni Wien bereits eigene Ombudsstellen eingerichtet.

"Unbefangener Berater"

Die Aufgabe einer solchen Einrichtung? Sie soll nach Vorstellung Leidenfrosts ein neutraler, unabhängiger und unbefangener Berater sein, der - etwa im Gegenteil zur Rechtsabteilung einer Hochschule - nicht die Seite der Institution einnimmt. In der Praxis kommen Studierende dann zu Leidenfrost, "wenn vor Ort niemand mehr helfen kann oder will".

Besonders oft landen Anfragen zu Zulassungsverfahren in beschränkten Studien in der Studierendenanwaltschaft, derzeit auch zur neuen verpflichtenden Voranmeldung. Auch finanzielle Aspekten des Studiums, etwa die verschiedenen Stipendien-Möglichkeiten, und Infrastruktur-Problemen wie etwa überfüllte Hörsälen sind häufig Thema. Pro Studienjahr hat die Studierendenanwaltschaft an die 6.000 Kontakte mit Studenten, 2010 gab es etwa in 450 Fällen Schriftverkehr mit den Unis.

"Nur Empfehlungen"

Formal hat die Ombudsstelle für Studierende - ähnlich wie etwa die Volksanwaltschaft - keine Macht. "Das sind absolut nur Empfehlungen. Wir können nur die Umstände festhalten, aber ihnen nichts vorschreiben." Allerdings sei die Studierendenanwaltschaft insofern mächtig, "weil wir zuhören und den Studierenden helfen, die richtigen Stellen für ihre Anliegen zu finden", betonte Leidenfrost. Die Studierendenanwaltschaft habe außerdem auf jeden Fall dazu geführt, dass Uni-Mitarbeiter und Studierende mehr Verständnis füreinander entwickelt hätten. An den Hochschulen habe zudem das Problembewusstsein zugenommen.

Neben der praktischen Arbeit setzt die Studierendenanwaltschaft auch auf Bewusstseinsbildung. Zuletzt gab es etwa eine Tagung zu den Problemen bei Doktoratsstudien. Anlässlich der gesetzlichen Verankerung hat sie sich außerdem Selbstreflexion verordnet: Heute, Freitag, wird bei einer "Standortbestimmung" von verschiedenen Hochschul-Akteuren der Frage nach dem "Woher? Wozu? Wohin?" der Studierendenanwaltschaft nachgegangen.

Neuer Name

Gesetzlich verankert wird die Studierendenanwaltschaft mit dem für Mitte Juli geplanten Beschluss des neuen "Qualitätssicherungsrahmengesetzes". Damit wird auch der Name auf "Ombudsstelle für Studierende" geändert. (APA)