Eines der beiden Bilder von Anton Romako: "Schloss Greillenstein". 

Foto: © Leopold Museum, Wien

Wien - Die beiden Werke "Schloss Greillenstein" und "Gräfin Kuefstein an der Staffelei" des österreichischen Künstlers Anton Romako bleiben im Besitz der Privatstiftung des Wiener Leopold Museum. Wie am Montagvormittag bei einer Pressekonferenz mitgeteilt wurde, konnten sich die Stiftung mit den Erben nach dem ursprünglichen Besitzer Moric Eisler einigen. Somit habe man nach "langen Bemühungen" ein positives Ende erzielt, wie Vorstandsmitglied Andreas Nödl erfreut erklärte. Über die Höhe der Geldzahlung, zu der es kommen wird, sei laut Stiftungsvorsitzendem Helmut Moser Stillschweigen vereinbart worden.

Die Vereinbarung, die am gestrigen Sonntag durch den Rechtsanwalt der vier in Tschechien lebenden Erben, Filip Marco, und den Stiftungsvorstand unterzeichnet wurde, beinhalte neben einer Geldzahlung auch "die Anerkennung der ethisch-moralischen Ansprüche der Erben", so Nödl. Diese erfolge im Falle einer Ausstellung der beiden Werke durch einen Begleittext, der ausdrücklich auf die Geschichte der Bilder und die des Kunstsammlers Eisler hinweist.

Während NS-Besatzung beschlagnahmt

Die Sammlung des Bauunternehmers Eisler war während der nationalsozialistischen Besatzung Tschechiens von der Gestapo beschlagnahmt worden, die beiden Gemälde waren in der Folge in den Kunsthandel gelangt. Der Kunstsammler Rudolf Leopold erwarb "Schloss Greillenstein" (1885/86) in den 1980er Jahren von der Wiener Kunsthandlung Giese & Schweiger, bereits in den 1950er Jahren hat er das Bildnis der "Gräfin Kuefstein" vom Kunsthändler Wolfgang Gurlitt erstanden und schließlich 1994 beide Werke in die Leopold Museum-Privatstiftung eingebracht.

Im November vergangenen Jahres hat die unter dem Vorsitz des ehemaligen Justizministers Nikolaus Michalek geführte Kommission die Rückgabe der beiden Bilder nahegelegt. Das von Kulturministerin Claudia Schmied eingesetzte Gremium bewertet von der unabhängigen Provenienzforschung erarbeitete Dossiers. Da das Leopold Museum als Privatmuseum aber nicht in Bundesbesitz steht, fällt es nicht unter das Rückgabegesetz. Ob entsprechenden Empfehlungen somit Folge geleistet wird, liegt einzig im Ermessen des Vorstands der Stiftung.

"Gerechte Lösung"

Der nun zustande gekommene Vergleich gebe laut Nödl Anlass sowohl für die Stiftung als auch die Rechtsnachfolger "unisono von einer fairen und gerechten Lösung zu sprechen". Rechtsanwalt Marco freute sich über die "freundschaftliche Übereinkunft". Die Geldzahlungen an die vier Erben werden entsprechend der Rechtsansprüche aufgeteilt. Für den Sohn des im vergangenen Jahr verstorbenen Kunstsammlers, Diethard Leopold, ist "dieser Vergleich eigentlich einer, wie ich ihn mir vorstelle". (APA)