Der EU-Datenschutzbeauftragte Peter Hustinx hat seine Kritik an der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung erneuert. Die Überprüfung der Richtlinie sei eine der "Schlüssel-Prioritäten" für das kommende Jahr, sagte er bei der Vorstellung seines Jahresberichtes 2010 am Mittwoch in Brüssel. Er zog es in Zweifel, ob die Datenspeicherung überhaupt notwendig sei und drängte erneut auf eine weitere Untersuchung der "Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit" der Maßnahme durch die EU-Kommission.

Er sei sich sicher, dass die Kommission diese Frage untersuchen werde, sagte Hustinx. Dies werde auch sicherlich der Diskussion mit den EU-Mitgliedsländern bedürfen. Jedenfalls sei "offenkundig", dass die Richtlinie gescheitert sei. "Es muss etwas geschehen", sagte Hustinx.

Keine Frist, aber "gewisse Dringlichkeit"

Eine Frist für diese geforderte Untersuchung gibt es laut Hustinx allerdings nicht. Es sei aber klar, dass eine "gewisse Dringlichkeit" in dieser Sache bestehe, betonte er. Hauptverantwortlich ist EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström. "Wir werden das sehr kritisch beobachten." Bereits Ende Mai hatte Hustinx nach Analyse eines Berichts der EU-Kommission zur Umsetzung des Gesetzes erklärt, die Richtlinie greife zu stark in die Grundrechte ein und erfülle die Anforderungen auf Schutz der Privatsphäre und Datenschutz nicht.

Die Richtlinie von 2006 verlangt die verdachtslose Speicherung der Verbindungsdaten von Telefon, E-Mail und Internet für mindestens sechs Monate und höchstens zwei Jahre, um damit schwere Straftaten besser aufklären zu können. Österreich hatte die Richtlinie erst im April dieses Jahres mit Verspätung umgesetzt und sich für die Minimal-Speicherdauer von sechs Monaten entschieden. Betroffen sind sämtliche Kommunikationsvorgänge via Telefon und Handy, E-Mail und Internet. (APA)