Wien - Bei den gestrigen Hausdurchsuchungen der Domizile und Büros von Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser hat die Staatsanwaltschaft Wien Unterlagen und Laptops beschlagnahmt, insgesamt wurde Material im Umfang von 35 Kartons mitgenommen. Dies gab Behörden-Sprecherin Michaela Schnell am Freitag bekannt.

Das bei Grassers Steuerberater Peter Haunold gefundene Material sei derzeit versiegelt. Deloitte Österreich - wo Haunold tätig ist - hat nämlich gegen die Hausdurchsuchung Rechtsmittel eingelegt und den Verdacht, Haunold sei an einer mutmaßlichen Steuerhinterziehung durch Grasser beteiligt sei, entschieden zurückgewiesen. Die Unterlagen von Steuerberatern unterliegen speziellen Berufsschutz, das dort beschlagnahmte Material darf deshalb bis zu einer Entscheidung über das Rechtsmittel nicht eingesehen werden. Dieses Verfahren werde wohl einige Zeit in Anspruch nehmen, erklärte Schnell.

"Politisch motivierte Rache"

Grasser selbst hält sich nach Angaben seines Anwalts Manfred Ainedter derzeit "beruflich im Ausland" auf und soll "sehr angefressen" auf die Razzia reagiert haben. Gegenüber der "Kronenzeitung" wies er den Verdacht der Steuerhinterziehung entschieden zurück und ortete "eine politisch motivierte Rache. Ich habe nichts zu verstecken. Mein Eindruck ist, dass man hier versucht, mir um jeden Preis etwas anzuhängen."

Grasser zu den Vorwürfen: "Ich habe einen der besten Steuerberater europaweit und habe alles zeitgerecht offengelegt." Die sehr komplexe Stiftungskonstruktion habe er nicht selber erfunden, sondern "das war ein Vorschlag meines Steuerberaters ... Und natürlich wollte ich auch Diskretion, damit nicht jede meiner unternehmerischen Tätigkeiten sofort in der Öffentlichkeit bekannt wird."

"Sicher kein faires Verfahren"

Der Ex-Finanzminister erhebt selbst schwere Vorwürfe: Der Schluss liege nahe, dass es "ein besonderes Interesse gibt, bei mir etwas finden zu wollen". Seine Grundrechte sieht Grasser nicht gewährleistet: "Ich habe hier sicher kein faires Verfahren."

Auf die Frage, ob er nicht auch Fehler gemacht habe, meinte Grasser zur Zeitung: "Vielleicht war es ein Fehler, dass ich überhaupt Finanzminister geworden bin. Oder vielleicht war es ein Fehler, wenn ich Wolfgang Schüssel zu seinem Wahlerfolg verholfen habe. Das verzeihen einem in diesem Land einige offenbar niemals." Jedenfalls ist für Grasser "jetzt das Maß voll". Er werde sich mit allen rechtsstaatlichen Mitteln zur Wehr setzen.

Ainedter: Rechtsmittel gegen Hausdurchsuchung

Ainedter will nun Rechtsmittel ergreifen, ob die Razzien überhaupt zulässig waren, kündigte er am Freitag an. Mitgenommen wurden von den Ermittlern laut Ainedter auch zwei Handys der Familie Grasser, eines davon gehöre einem Kind.

Vorerst dürfe die Justiz aber die bei Grasser beschlagnahmten Materialen sichten und verwerten, das Rechtsmittel habe keine aufschiebende Wirkung. Wenn allerdings sein Einspruch Erfolg habe, dann dürfe die Justiz die beschlagnahmten Materialien nicht verwenden. Lediglich die bei Grassers Steuerberater Peter Haunold gefundenen Unterlagen bleiben bis zum gerichtlichen Entscheid über dessen Beschwerde versiegelt.

Die Hausdurchsuchung werde ohnehin keine neuen Erkenntnisse bringen, denn "es gibt nichts zu finden, was er nicht schon vorgelegt hat", ist Ainedter überzeugt. Es handle sich um eine "Retorsionsmaßnahme" der Justiz, weil Grasser bei seiner Einvernahme am Finanzamt Anfang Mai zum Vorwurf der Steuerhinterziehung die Aussage verweigert habe. Sein Mandant habe dafür gute Gründe, weil nämlich alles sofort an die Öffentlichkeit dringe, erläuterte der Anwalt.

"Kriminalisierung" als "Kunstgriff"

Laut Ainedter geht es bei den Vorwürfen gegen Grasser um reine Rechtsfragen, ob nämlich dessen Stiftungen in Liechtenstein steuerrechtlich anders zu beurteilen gewesen wären, als dies das Finanzamt Wien 1/23 schon 2009 gemacht habe. Um überhaupt eine Razzia durchführen zu können, seien sowohl Grassers Steuerberater als auch die Finanz "kriminalisiert" worden, so der Anwalt. Die Justiz hege nämlich wegen der damaligen Entscheidung des Finanzamts, dass die Stiftungskonstruktion zulässig sei, den Verdacht auf Amtsmissbrauch. Dieser Vorwurf sei so im Hausdurchsuchungsbefehl enthalten, meinte Ainedter: "Nur mit diesem Kunstgriff konnte man diese Maßnahme überhaupt rechtfertigen." Für alle Genannten gilt die Unschuldsvermutung.

Was Ainedter außerdem noch wurmt: Während die Staatsanwaltschaft in ihrer Pressemitteilung vom Verdacht auf Steuerhinterziehung schon ab 2003, also in Grassers Amtszeit, gesprochen habe, sei im ganzen 25-seitigen Razziabeschluss keine Rede vom Jahr 2003. "Es gibt keinen konkreten Vorwurf für diese Zeit", meinte der Anwalt. Steuerberater Haunold habe Grasser, Finanzminister von Februar 2000 bis Jänner 2007, überdies erst 2007 kennengelernt.

Der Verdacht auf Steuerhinterziehung ab 2003 würde also mehrere Jahre seiner Amtszeit betreffen. Steuerdelikte verjähren nach sieben Jahren. Da das Steuerverfahren gegen Grasser im Dezember 2010 eröffnet wurde, haben die Behörden also offenbar die maximal mögliche Zeit für ihren Verdacht genannt.

Laut Ainedter geht es bei den Ermittlungen um Vorwürfe betreffend der Honorare der Meinl International Power (MIP), wo Grasser nach seiner Amtszeit als Minister tätig war, und die Hypo-Alpe-Adria-Beteiligung, wo Grasser Ende 2006 investiert hat - nach seinen eigenen Angaben handelte es sich dabei um Geld seiner Schwiegermutter.

"Nichts zu finden"

Eine Hausdurchsuchung stelle einen massiven Eingriff in die Privatsphäre dar und sei für die Betroffenen "sehr unangenehm", empörte sich Ainedter. Daher will er auch Amtshaftungsansprüche prüfen.

Die Ermittler können die bei einer Hausdurchsuchung beschlagnahmten Unterlagen auch verwerten, wenn sich Hinweise auf andere Delikte ergeben. Ein derartiger "Zufallsfund", der nicht vom Hausdurchsuchungsbefehl gedeckt wäre, müsste dann ausgesondert und dem Staatsanwalt gesondert zur Prüfung vorgelegt werden, so der Anwalt auf eine entsprechende Frage. Bei Grasser würde aber ohnehin nichts zu finden sein, ist sich der Rechtsvertreter sicher.

Die Staatsanwaltschaft Wien hatte gestern mitgeteilt, dass Grasser nach den Erkenntnissen der Ermittlungsbehörden dem Finanzamt nur einen Teil der gewählten Stiftungs- und Gesellschaftskonstruktion offengelegt habe, um eine "Bestätigung steuerlicher Unbedenklichkeit" zu erwirken. Das Steuerverfahren gegen Grasser war vom Finanzamt Wien 1/23 ans Finanzamt Wien 9/18/19 übertragen worden. Laut Medienberichten ging es um den Verdacht, dass am Finanzamt 1/23 wegen einer früheren Bekanntschaft mit Grasser die Unbefangenheit möglicherweise nicht gewahrt sein könnte.  (red/APA)