Die Diskussion um Kreuze in Klassenzimmern ist ermüdend, da sie gekennzeichnet ist durch starke Polemik und mangelnde Strukturiertheit. Argumente werden nicht entkräftet, sondern mit anderen Beiträgen niedergeschrien oder davon abgelöst, ohne großartige Reflexion. Zudem findet auch einfach sehr viel Verschiedenes Eingang in die Debatte, also sorgt bereits rein die Fülle an Aspekten für große Komplexität. Es scheint deshalb hilfreich, einzelne Argumente in kleinen Schritten "abzuarbeiten", will man in dieser Sache wirklich vorwärts kommen.

Befürworter von Kreuzen in Klassenzimmern vertreten u.a. immer wieder die Ansicht, dass das Kreuz trotz der allgemeinen Trennung von Staat und Religion weiterhin privilegiert in Klassenzimmern öffentlicher Schulen hängen soll. Begründet wird diese Forderung prominent mit dem oft ins Feld geführten Hinweis darauf, dass die europäische Kultur jüdisch-christliche Wurzeln habe. Nun ist nicht recht nachvollziehbar, wieso diese Begründung ausreichen soll. An dieser Stelle soll jenseits aller persönlichen Befindlichkeiten eine kurze sachliche Analyse dieses speziellen Arguments erfolgen. Dies als Beitrag dazu, die Debatte sinnvoll zu ergänzen sowie im Idealfall die Gültigkeit dieser so häufig anzutreffenden Begründung festzustellen - oder aber sie ansonsten für die weitere Diskussion zu suspendieren.

Grundsätzliche Neutralität

Sieht man zunächst von der angeführten Begründung ab, kann man allgemein Folgendes als Ausgangslage festhalten: Es gibt einen Neutralitätsgrundsatz seitens des Staates gegenüber Religionen, den sich der Demos selbst gegeben hat. Wenn der Staat neutral gegenüber Religionen aufzutreten hat, dann gilt das für alle Religionen. Sonst müsste es heißen, er habe neutral gegenüber Religionen aufzutreten mit Ausnahme einer oder mehrerer oder der "eigenen", die er jedenfalls bevorzugen kann. Das ist aber nicht der Fall, wobei nebenbei bemerkt zudem die Definierung der eigenen Religion umgehend weitere Komplikationen mit sich bringen würde. Denn immerhin kann in demokratischen Gesellschaften so etwas nicht einfach von den Autoritäten gesetzt werden. Ein solcher ebenfalls äußerst kontroverser und zu aller Mühe auch noch vorgeschalteter Diskurs ist aber glücklicherweise solange gar nicht notwendig, als der demokratisch-rechtsstaatliche Grundsatz der staatlichen Neutralität gegenüber allen Religionen gilt. Solange dieser aber nun gilt, muss sich konsequenterweise das öffentliche Schulwesen als staatliche Institution neutral gegenüber allen Religionen verhalten, weshalb die Duldung und Privilegierung des Kreuzes in entsprechenden Klassenzimmern nicht gerechtfertigt ist.

Willkürliche Privilegierung

Nun wird im Wissen um diese Ausgangslage trotzdem die Duldung und Privilegierung des Kreuzes in Klassenzimmern öffentlicher Schulen verteidigt, und zwar in diesem Falle mit dem Hinweis auf die jüdisch-christlichen Wurzeln europäischer Kultur. Es gilt also zu prüfen, ob diese Begründung die an sich festgestellte Illegitimität gängiger Praxis aussticht. Dass bzw. ob die europäische Kultur tatsächlich jüdisch-christliche Wurzeln hat, wird hierbei gar nicht in Frage gestellt. Der Wahrheitsgehalt dieser Behauptung ist für die vorliegende Analyse von untergeordneter Bedeutung. Sie ist so lange nicht nötig, wie nicht einzusehen ist, wieso eine Wurzel überhaupt privilegiert ausgestellt werden soll. Das betrifft zum einen die Tatsache, dass es neben dieser Wurzel noch andere Wurzeln gibt (z.B. Hellenismus, Aufklärung, u.a.m.). Und damit ist eine Relevanz-Rangreihe der diversen Wurzeln, die immerhin auch noch unterschiedlich angesehen werden kann, noch gar nicht angesprochen. Beides jedenfalls, nämlich sowohl die Beschränkung auf nur eine Wurzel als auch die getroffene Auswahl, erscheint recht willkürlich. Zum anderen handelt es sich bei der getroffenen Auswahl schlechterdings aber auch noch gerade um eine solche, die dem selbstgegebenen religiösen Neutralitätsgebot seitens des Staates zuwiderläuft.

Hier geht es also nicht um eine abschließende Beurteilung der Gesamtdebatte, sondern um ein einzelnes (Teil-)Argument, nämlich das der jüdisch-christlichen Wurzeln europäischer Kultur zur Verteidigung des Kreuzes in Klassenzimmern öffentlicher Schulen. Und diesbezüglich ist nicht einzusehen, wieso die gängige Praxis trotz Nachweises deren Illegitimität von den zuständigen Autoritäten nicht als illegitim anerkannt und konsequenterweise beendet wird. Möglicherweise gibt es tatsächlich stichhaltige und hinreichende Begründungen für deren Beibehaltung, bezüglich dessen sich dieser Beitrag mit seinem gewählten Fokus in bester skeptischer Tradition jedoch gewissermaßen erst recht in Zurückhaltung übt. Die vorliegende Begründung scheint jedenfalls nicht dazu zu gehören. Wenn dem so ist, bzw. solange diese Ausführung nicht entkräftet werden kann, erscheint es hilfreich, zugunsten einer Entlastung dieser ohnehin äußerst kontroversen Debatte zukünftig darauf zu verzichten. (Leser-Kommentar, Paul Cuska, derStandard.at, 23.5.2011)