Nur wenn Bildung als lebenslanger Prozess wahrgenommen wird, kann Österreich in einer wissens- und innovationsgetriebenen Wirtschaftswelt wettbewerbsfähig bleiben.

Foto: Corn Heribert

Weder das Alter der Lernenden noch die Rechtsform des Bildungsanbieters soll ein prinzipieller Ausschließungsgrund sein.

Förderungen für weiterbildungsaktive Unternehmen verbessern

Die betriebliche Weiterbildung für Beschäftigte im Rahmen einer präventiven aktiven Arbeitsmarktpolitik muss weiterentwickelt und ausgebaut werden. Steueranreize für Weiterbildungsinvestitionen durch Unternehmen sollen nicht
nur für unselbstständig Beschäftigte, sondern auch von Unternehmern selbst in Anspruch genommen werden können.

Die Basis für individuelle Bildungskonten schaffen

Als transparentes und attraktives Finanzierungsinstrument für Weiterbildung sollen individuelle Bildungskonten geschaffen werden. Auf einem Bildungskonto bei einer Bank oder einer Versicherung angesparte Mittel sollen mit einem staatlichen Zuschuss von mindestens 30 % prämiert werden. Einen ähnlichen Anreiz soll es auch für die Einzahlungen der Bundesländer auf die Bildungskonten ihrer Landesbürger geben.

Neben der Setzung von Anreizen für privates Bildungssparen und der damit verbundenen „Hebelwirkung" öffentlicher Aufwendungen ermöglichen die Bildungskonten eine Bündelung der zersplitterten und unübersichtlichen Förderungen auf Länderebene. Neben einer gesetzlichen Grundlage für die Bildungskonten sind Akkreditierungsstandards für Weiterbildungseinrichtungen notwendig, die Mittel aus den Bildungskonten entgegennehmen wollen.

Berufsorientierung für Erwachsene ermöglichen

Die über die individuellen Bildungskonten angesparten Mittel sollen auch für Angebote im Bereich der Berufs- und Bildungsberatung sowie Potenzialanalysen bei privaten und öffentlichen Anbietern verwendet werden können.