UPC-Chef Thomas Hintze

Foto: Standard/Hendrich

Der Verein für Antipiraterie hat vor dem Handelsgericht Wien eine Einstweilige Verfügung gegen den Provider UPC erwirkt. Das Unternehmen muss demnach die Video-Streaming-Plattform Kino.to für seine Kunden sperren. Auf der Seite werden unter anderem Filme wie Film "Das weiße Band" von Michael Haneke rechtswidrig angeboten. Der Dachverband der Provider ISPA rechnet allerdings damit, dass die Entscheidung in weiterer Instanz revidiert wird.

Stellvertretend für mehrere Provider

Der VAP hatte die Klage gegen UPC Ende 2010 eingereicht, da der Betreiber der Seite nicht festgestellt werden könnte. "Der VAP hat daher UPC - stellvertretend für viele Internet Access Provider - aufgefordert, ihren Kunden den Zugang zu diesen Filmen zu sperren. Der VAP stützte sich auf die im Urheberrechtsgesetz und im EU-Recht ausdrücklich genannte Unterlassungspflicht von Internet Providern (Vermittlern), die eintritt, sobald der Provider von einer konkreten Rechtsverletzung Kenntnis erlangt", heißt es in einer Aussendung des VAP.

Erst nach Kaution durch Kläger rechtskräftig

Demnach muss der Anbieter die Domain kino.to samt IP-Adressen, unter denen die Plattform erreicht werden kann, für seine Kunden unzugänglich machen. "Damit die Entscheidung wirksam werden kann, müssen die Filmunternehmen aber noch eine Sicherheitsleistung bei Gericht hinterlegen", so der VAP. Konkret bedeutet das, dass die Kläger Constantin Film Deutschland, Satel Film und die Filmproduktionsgesellschaft Wega bei Gericht eine Kaution hinterlassen müssen. Diese Kaution dient für UPC als Sicherheit, sollte der Oberste Gerichtshof die Einstweilige Verfügung zu einem späteren Zeitpunkt für unrechtmäßig erklären. Nikolaus Kraft vom Anwaltsbüro Manak und Partner, das den VAP vertritt, meinte gegenüber dem WebStandard, dass diese Sicherheitsleistung wohl in Kürze von den Klägern hinterlegt werde.

"Provider können sich Verantwortung nicht entziehen"

Werner Müller, Geschäftsführer des VAP meinte dazu: "Internet Provider können sich ihrer Verantwortung für die Inhalte nicht entziehen. Erhalten sie Informationen, dass ihre Dienste für konkrete Urheberrechtsverletzungen missbraucht werden, dann müssen sie auch Gegenmaßnahmen ergreifen."

"Jubelmeldung" verfrüht

ISPA Generalsekretär Andreas Wildberger hält die "Jubelmeldung" des VAP für verfrüht. "Das letzte Wort ist garantiert noch nicht gesprochen", so Wildberger in einer Aussendung. "Die geforderten Sicherungsleistungen zeigen, dass durchaus damit gerechnet wird, dass diese Entscheidung im weiteren Instanzenzug revidiert werden wird", so der ISPA Generalsekretär. Für die ISPA sei es "völlig unangebracht", Provider "zur Kontrolle der transportierten Inhalte" zu verpflichten. So könne man die ASFINAG auch nicht dazu zwingen AutobahnbenutzerInnen zu kontrolleren, ob sie schwarz kopierte DVDs im Kofferraum mit sich führen. "Die Energie, die die Verwertungsindustrie in die Durchsetzung von nicht internetfiten Rechten steckt, sollte sie lieber dafür verwenden, internettaugliche Urheberrechtsmodelle zu erarbeiten. Damit wären innovative Content-Geschäftsmodelle möglich und die ständige Kriminalisierung von Millionen NutzerInnen hätte ein Ende", fordert der ISPA-Generalsekretär.

Update: Stellungnahme von UPC

In einer Stellungnahme sagte UPC-Sprecher Siegfried Grobmann: "Wir werden diese Entscheidung genau analysieren. Grundsätzlich sind wir aber der Meinung, dass es für einen Internet Service Provider wie UPC nicht richtig ist, irgendeine Art von Kontrolle darüber auszuüben, welche Internet-Inhalte unseren Kunden zugänglich gemacht werden. Weiters sind wir der Meinung, dass dies ausschließlich eine Frage der Gerichte und des Gesetzgebers ist. Wir freuen uns darauf, den Sachverhalt vollständig vor einem Gericht zu klären." Man werde die Entscheidung des Gerichtes aber respektieren und nach Hinterlegung der Sicherheitsleistung seitens der Kläger die Domain kino.to sperren. (Birgit Riegler/derStandard.at, 17. Mai 2011)