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Für eine Wohnbauförderung darf der Heizwärmebedarf derzeit mit 45 und ab Anfang 2012 mit 36 kWh pro Quadratmeter nicht überschritten werden.

Foto: APA/HERBERT PFARRHOFER

Linz - Vier österreichische Wohnbaulandesräte, Spitzenbeamte der Wohnbauabteilungen aller Bundesländer außer Tirol und Experten haben am Freitag in Linz beraten. Unter anderem ging es darum, wie künftig der Energiebedarf von Gebäuden bewertet werden soll. Die Ressortverantwortlichen Manfred Haimbuchner (F, OÖ), Walter Blachfellner (S, Salzburg), Karlheinz Rüdisser (V, Vorarlberg) und Christian Ragger (FPK, Kärnten) präsentierten in einer Pressekonferenz einen Zwischenstand.

In Österreich gibt es eine sogenannte 15a-Vereinbarung zwischen Bund und Ländern, in der Energie-Kriterien für die Gewährung einer Förderung für Wohnungsneubauten geregelt sind. Sie legt den höchstzulässigen Heizwärmebedarf derzeit mit 45 und ab Anfang 2012 mit 36 kWh (Kilowattstunden) pro Quadratmeter fest. Eine EU-Richtlinie sieht allerdings vor, dass künftig statt der Heizwärme der - nicht näher definierte - Gesamtenergiebedarf heranzuziehen ist.

Form des ökologischen Fußabdrucks nicht angedacht

Derzeit berät ein Expertengremium, wie man der EU-Vorgabe nachkommen kann und sucht eine Definition für den geforderten Gesamtenergiebedarf. "Es gibt große Hoffnung, dass die EU das in den kommenden Jahren in CO2 ausdrückt", erwartet Blachfellner. Die Beurteilung gleich in Form eines ökologischen Fußabdrucks zu gestalten, ist aber seitens der Landesräte nicht angedacht. Auch die Energiebilanz von Baustoffen einfließen zu lassen, "halte ich für eine leichte Utopie", sagte Haimbuchner.

Genauer Weg noch unklar

"Ein Paradigmenwechsel in der Beurteilung des Energiebedarfs ist notwendig", ist Rüdisser dennoch überzeugt. Seine Amtskollegen stimmen ihm zwar zu, wie genau der Weg aussehen soll, ist aber noch unklar. Man dürfe die demografischen und die wirtschaftlichen Aspekte nicht außer Acht lassen, so Ragger. Die Wohnbauförderung sei ein großer Impuls für die Bauwirtschaft. Blachfellner betonte, dass Wohnen weiterhin leistbar bleiben müsse.

Ab 2012 gilt strittiger Wert von 36 kWh

Die Landesräte halten es für möglich, dass die Expertenrunde noch heuer zu einem Ergebnis kommt. Bis 2013 könnten dann die 15a-Vereinbarung und in der Folge die Bautechnikgesetze der Länder angepasst werden. Von 2012 bis dahin gilt der Wert von 36 kWh. Bei diesem ist strittig, ob man ihn ohne kontrollierte Wohnraumlüftung überhaupt erreichen kann. Haimbuchner hatte das bereits wiederholt kritisiert.

Seine Kollegen aus den anderen Bundesländern gaben sich bedeckt, ob die derzeitige Vereinbarung halten wird. "Wir verhandeln mit der Bauwirtschaft, ob das Sinn macht", meinte etwa Rüdisser. Allerdings wolle Vorarlberg bis 2050 energieautark sein, "da ist die Frage ob wir so ohne weiteres auf die 36-kWh-Regelung verzichten können". (APA)