Wien - Vier Vereine aus den beiden höchsten Fußball-Ligen Österreichs stehen ohne Spielgenehmigung für die kommende Saison da. Der Bundesliga-Senat 5 hat am Freitag den beiden Oberhaus-Clubs Wacker Innsbruck und LASK Linz die Lizenz ebenso verweigert wie der Admira und FC Lustenau aus der Erste Liga. Die Wiener Austria erhielt die Lizenz in erster Instanz unter finanziellen Auflagen.

Die betroffenen Vereine können gegen das Urteil bis spätestens 9. Mai (Montag) beim Protestkomitee berufen und in dieser Zeit Unterlagen nachreichen. Als dritte und letzte Instanz entscheidet das Ständige Neutrale Schiedsgericht anstelle eines ordentlichen Gerichts bis spätestens 31. Mai.

Wacker fehlen 200.000 Euro

Wacker Innsbruck ist die Lizenz vorerst verweigert worden, da dem Club im laufenden Budget 200.000 Euro fehlen. "Die 200.000 Euro sind zusammengekommen aufgrund nicht budgetierter sportlicher Erfolge. Wir haben jetzt Zeit, nachzuweisen, dass wir das Geld aufbringen können, und das wird uns auch locker gelingen", gab sich Wacker-Obmann Kaspar Plattner optimistisch.

In den restlichen sechs Bundesliga-Runden erhofft sich Plattner unabhängig davon weiteren Punktezuwachs seiner Truppe, die noch im Kampf um die Europacupplätze ist. "Die Entscheidung heißt nicht, dass die Mannschaft nicht mehr punkten darf. Die Mannschaft soll gewinnen und mit sportlichen Erfolgen die Fans ins Tivoli-Stadion locken", betonte der Wacker-Obmann.

LASK überrascht

Der LASK gab auf seiner Website bekannt, die Entscheidung der Bundesliga "mit Überraschung" zur Kenntnis genommen zu haben. Als Begründung seien vonseiten der Liga nicht ausreichend nachgewiesene Einnahmen für das Geschäftsjahr 2011/12 und der mangelnde Nachweis für ein Ausweichstadion genannt worden. Letzteres sei laut den Oberösterreichern allerdings termingemäß gemeldet worden. "Die Bundesliga traf diese Entscheidung, obwohl in Budget und Planung vorsichtiger vorgegangen worden ist als in den vorherigen Jahren", hieß es weiter.

Admira grantig

In der Stellungnahme der Admira zeigt sich der Verein erbost über die Entscheidung: "Warum der Senat 5 eine derart haltlose und imageschädigende Entscheidung fasste, muss und wird von Seiten Admira mehr als hinterfragt werden. Diese Entscheidung reiht sich nahtlos an die Anfeindungen und Untergriffe der letzten Zeit gegen Admira." Dem Senat reiche anscheinend "positives Eigenkapital, ein positives Jahresergebnis, eine nachgewiesene gesicherte Ausfinanzierung bis 30.06.2012 sowie ein Top Lizenzierungsverfahren" nicht aus, um Admira "korrekt und vorurteilsfrei zu behandeln".

Es gebe keine inhaltlichen oder wirtschaftlichen Einwände gegen den Antrag der Admira im Begründungsschreiben, der Senat habe sich lediglich an einigen Worten in einem Absatz im Bericht es Wirtschaftsprüfers gestört. Man werde diese Worte herausnehmen und ansonsten denselben Antrag wieder einreichen. "Mehr ist dem nicht hinzuzufügen", heißt es in der Aussendung, in der man sich für das Meisterschaftsfinale der Ersten Liga "jetzt erst recht" kampfbetont gibt.

FC Lustenau gelassen

FC-Lustenau-Präsident Dieter Sperger gab sich trotz der Spielgenehmigungs-Verweigerung gelassen. "Die Lizenz ist abgelehnt worden mit der Begründung, dass die Absichtserklärung eines langjährigen Sponsors, uns auch in der kommenden Saison zu helfen, nicht ausgereicht hat, obwohl es in den letzten zehn Jahren immer gereicht hat. Aber das ist kein Problem, wir werden es nachreichen."

Die Vorarlberger hatten schon vor einigen Wochen für negative Schlagzeilen gesorgt, als "profil" von einem Doppelvertrag mit dem nunmehrigen Ex-Spieler Alejandro Santana berichtete. Dafür bekamen die Lustenauer von der Liga eine Geldstrafe aufgebrummt. "Und damit ist die Sache auch erledigt. Das Ganze hat nichts mit der Lizenz zu tun und ist ein Einzelfall", beteuerte Sperger.

Austria muss Quartalsberichte vorlegen

Die finanzielle Auflage, unter der Austria Wien die Spiellizenz für die Bundesliga-Saison 2011/12 erhalten hat, vermochte die Erleichterung in Favoriten nicht zu trüben. "Wir freuen uns, dass wir diese wichtige Hürde genommen haben, um unsere ehrgeizigen Zukunftspläne weiter vorantreiben zu können", sagte Wirtschaftsvorstand Markus Kraetschmer in einer ersten Reaktion.

Der Vizemeister muss aufgrund seines negativen Eigenkapitals zum 30. Juni 2010 dem Senat 5 Quartalsberichte vorlegen. "Diese Auflage können und werden wir aber gerne erfüllen", meinte der Manager der "Veilchen", die so wie Erstligist St. Pölten finanzielle Auflagen erhielten. Auch Sportvorstand Thomas Parits nahm den Bescheid wohlwollend auf: "Mit dieser kleinen Auflage habe ich gerechnet. Für mich ist dieser positive Bescheid eine ganz entscheidende Nachricht für unsere Kaderplanungen, da wir nunmehr die nächsten Schritte umsetzen können. Gespräche wurden geführt, jetzt können wir an die Finalisierung gehen."

Immer wieder Lizenzprobleme

In den vergangenen Jahren wurde die Bundesliga-Lizenzierung immer wieder zum Stolperstein für namhafte Vereine. Austria Kärnten erwischte es im Vorjahr, davor mussten sich schon Clubs wie der GAK und die Admira (jeweils 2007), SW Bregenz (2005) oder der damalige Meister FC Tirol (2002) zumindest kurzfristig aus dem Profi-Fußball verabschieden. (APA)

tipp3-Bundesliga:

Lizenz erteilt:
Sturm Graz, Austria Wien (mit finanzieller Auflage), Rapid, SV Ried, FC RB Salzburg, SC Wr. Neustadt, Kapfenberger SV, SV Mattersburg

Lizenz verweigert:
Wacker Innsbruck, LASK Linz

Erste Liga:

Lizenz erteilt:
SCR Altach, Austria Lustenau, RZ WAC/St. Andrä, SKN St. Pölten (mit finanzieller Auflage), SV Grödig, TSV Hartberg, FC Vienna, FC Gratkorn

Lizenz verweigert:
FC Admira, FC Lustenau

Regionalligen:

Lizenz erteilt (etwaige Auflage erst nach Feststehen des Aufstiegs):
SV Horn, SC/ESV Parndorf, WSG Wattens, USL Anif, BW Linz, GAK, FC Pasching

Lizenz verweigert:
SC St. Stefan/L. (Spielgemeinschaftspartner von Austria Klagenfurt)

Lizenzantrag zurückgewiesen:
Wiener Sportklub

Weiterer Verlauf des Lizenzierungsverfahrens:

*) Bis 9. Mai (Montag) kann beim Protestkomitee schriftlich Protest eingelegt werden

*) Entscheidung des Protestkomitees als zweite Instanz wird danach innerhalb von fünf Tagen (bis 14. Mai) getroffen - damit ist der Instanzenweg innerhalb der Bundesliga abgeschlossen

*) Innerhalb von sieben Tagen nach Zustellung des Protestkomitee-Bescheids kann Klage beim Ständigen Neutralenm Schiedsgericht eingebracht werden

*) Entscheidung des Ständigen Neutralen Schiedsgerichts, das anstelle eines ordentlichen Gerichts entscheidet, spätestens bis 31. Mai, danach Meldung an die Europäische Fußball-Union (UEFA)