An windigen juristischen Finten mangelte es im Kampf um die Ortstafeln nicht. Dabei wäre der Weg zur zweisprachigen Beschilderung unkompliziert - eine politische Einigung vorausgesetzt.

Weil diese nun endgültig erreicht sein dürfte, soll alles schnell gehen. Die Regierung will die ausgehandelte Lösung in ein konkret formuliertes Verfassungsgesetz gießen, um alle Rechtsstreitigkeiten ein für allemal zu beenden. Der Nationalrat soll das Gesetz dann in der Session vom 6. bis 8. Juli, dem letzten Termin vor der Sommerpause, beschließen. Die für den Verfassungsrang nötige Zweidrittelmehrheit sollte angesichts der absehbaren Zustimmung von SPÖ, ÖVP und FPÖ kein Problem sein. Staatssekretär Josef Ostermayer will aber die gesamte Opposition an Bord bringen.

Ist die Novelle im Bundesgesetzblatt veröffentlicht, müssen die Bezirkshauptmannschaften "ohne unnötigen Aufschub" handeln und - sofern in ihrem Gebiet betroffene Ortschaften liegen - die zweisprachigen Tafeln verordnen. "Das ist eine Angelegenheit von fünf Minuten", meint der Verfassungsjurist Heinz Mayer. Für die Verordnung der nicht blau umrandeten, sondern rein weißen Ortsbezeichnungstafeln, die ohne Bedeutung für die Verkehrsordnung einzelne Ortsteile benennen, sind die jeweiligen Gemeinden zuständig.

Die Schilder müssen dann nur noch produziert und eben aufgestellt werden. Ostermayer will den Kärntnern dafür bis Ende September Zeit geben.

Was aber, wenn die FPK die angekündigte Volksbefragung durchziehen will? Ein regionales Plebiszit könne nicht über ein Bundesgesetz entscheiden, sagt Ludwig Adamovich, Expräsident des Verfassungsgerichtshofs. Doch wenn die Kärntner Politiker angesichts eines negativen Ausgangs doch noch umfallen sollten, könnte das Spiel des Hintertreibens von Neuem losgehen: Die Bezirkshauptmannschaften sind an die Weisung der Landesregierung gebunden. (jo, STANDARD-Printausgabe, 27.4.2011)