Der Schweizer Telekomkonzern Swisscom muss definitiv nicht 333 Mio. Fr. (257 Mio. Euro) Strafe zahlen. Die größte jemals in der Schweiz verhängte Kartellgesetzbusse ist vom Bundesgericht aufgehoben worden. Die WEKO hatte Swisscom gebüßt, weil der Konzern überhöhte Durchleitungsgebühren für Anrufe auf sein Handynetz durchgesetzt habe.

Monopolmissbrauch

Die Wettbewerbskommission (WEKO) hatte die Buße Anfang 2007 ausgesprochen. Aus ihrer Sicht missbrauchte Swisscom seine marktbeherrschende Stellung, um zu hohe Terminierungsgebühren auf dem Schweizer Mobilfunkmarkt durchzusetzen. Terminierungsgebühren werden für Anrufe von Festnetz- oder Handyanschlüssen anderer Anbieter auf das eigene Mobiltelefonnetz erhoben. Die Buße betraf den Zeitraum zwischen Anfang April 2004 und Ende Mai 2005.

Einschätzung der Marktstellung unter Kritik

Vor dem Bundesgericht hat bereits das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass Swisscom die Strafe nicht bezahlen muss. Das Eidg. Volkswirtschaftsdepartement (EVD), bei welchem die WEKO angesiedelt ist, und Swisscom erhoben beide Rekurs. Während das EVD im Wesentlichen das WEKO-Urteil bestätigt haben wollte, störte sich Swisscom an einem Element im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts: Das Gericht hatte die Einschätzung der WEKO gestützt, wonach Swisscom gegenüber den Konkurrenten eine marktbeherrschende Stellung gehabt habe.

Das Bundesgericht sagt nicht, ob Swisscom den Markt beherrscht hat oder nicht. Es hält aber fest, dass die WEKO im Entscheid diese Feststellung nicht explizit hätte machen dürfen. (APA)

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