Wien - Der Pflanzenhändler Bellaflorasperrt heuer erstmals seine 24 Filialen von 10 bis 17 Uhr am 1. Mai auf und ruft damit die Gewerkschaft auf den Plan. "Am 1. Mai großflächige Geschäfte offenzuhalten, ist ja fast schon eine Provokation", schäumt Handelsgewerkschafter Gottfried Rieser von der gpa-djp in Linz im "Kurier" (Donnerstag-Ausgabe"). Dem hält Bellaflora-Chef Alois Wichtl entgegen: "Am Sonntag wird halt gegartelt, und daher macht es für uns absolut Sinn, auch sonntags Pflanzen zu verkaufen."

Für Rieser hingegen ist die Sonntagsöffnung hingegen eindeutig rechtswidrig. So gebe es zwar arbeitsrechtlich eine Sonderregelung, die es kleinen Gärtnereien gestatte, an sechs Sonntagen im Jahr aufzusperren, für großflächige Händler wie Bellaflora oder Dehner dürfe diese jedoch nicht gelten. Abgesehen davon fehle eine entsprechende Betriebsanlagengenehmigung, die auch die Sonntagsöffnung betrifft. Die Gewerkschaft klagte Bellaflora und Dehner daher wegen unlauteren Wettbewerbs und erstattete Anzeige wegen der fehlenden Genehmigung.

Bellaflora-Chef Wichtl gibt zwar im Gespräch mit dem "Kurier" zu, auf die nötige Genehmigung vergessen zu haben - "ein reiner Formalakt" - von unlauterem Wettbewerb könne aber keine Rede sein: "Wir sind als Gärtnerei natürlich Mitglied der Gärtnerinnung und daher gilt die Sechs-Sonntage-Regelung auch für uns", versichert Wichtl. Dass nur Pflanzen, nicht aber Töpfe oder gar Gartengeräte verkauft werden dürfen, sei selbstverständlich. "Wir sind ausschließlich pflanzlich unterwegs". Auch die Personalfrage sei kein Thema: "Es war kein Problem, Freiwillige zu finden." (APA)