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Von über vier Millionen Erwerbstätigen haben in Österreich rund 340.000 am Karfreitag frei.

Foto: APA/Pfarrhofer

"Ich bin evangelisch. Aufgrund unserer dünnen Personaldecke soll ich am Karfreitag arbeiten. Bekomme ich dann wenigstens einen Feiertagszuschlag?", fragt uns Userin "Irma Gehbitte".

Anerkannte Religionsgemeinschaften

Die evangelischen Feiertage sind zum Großteil mit jenen der Katholiken identisch. Zusätzlich ist für Leute evangelischen Glaubens, genauso wie für Angehörige der Altkatholischen Kirche und der Methodisten, noch der Karfreitag frei. Der Tag, an dem der Kreuzigung und des Todes Jesus Christus gedacht wird, gilt als gesetzlich verankerter Feiertag im Sinne des Feiertagsruhegesetz aus dem Jahr 1957. "Arbeitsrechtlich ist das klar geregelt", erklärt Birgit Vogt-Majarek von der Rechtsanwaltskanzlei "Kunz Schima Wallentin" im Gespräch mit derStandard.at, "für gewisse Glaubensgemeinschaften gibt es eine Sonderregelung".

Die Sonderregelung für den Karfreitag bedeutet, dass für Mitglieder der evangelischen Kirche eine Feiertagsverordnung in Kraft tritt. Entweder sie sind vom Dienst freigestellt oder sie haben Anspruch auf einen Zuschlag. Neben den 13 gesetzlichen Feiertagen pro Jahr, die für alle gelten, kommen evangelische Mitarbeiter so zusätzlich in den Genuss eines 14. - und zum Teil 15. freien Tages.

Reformationstag zum Teil frei

Im Gegensatz zum Karfreitag ist der Reformationstag, der am 31. Oktober zelebriert wird, kein gesetzlicher Feiertag. Hier gibt es zumeist eigene Regelungen, die etwa im jeweiligen Branchen-KV fixiert sind. So haben evangelische Schüler frei, evangelische Lehrer nicht. Privatangestellte und jene im öffentlichen Dienst können zum Beispiel halbtags freigestellt werden, um einen Gottesdienst zu besuchen. Evangelische Bedienstete der Gemeinde Wien müssen am 31.10. überhaupt nicht in die Arbeit kommen.

Gleichbehandlungsgesetz

Und das, obwohl vice versa gewisse katholische Feiertage - wie etwa Mariä Empfängnis (8. Dezember) oder Fronleichnam - im evangelischen Glauben eigentlich keine Rolle spielen. "Trotzdem profitieren die Leute anderer Konfessionen", sagt Vogt-Majarek, die hier ganz generell eine gesetzliche "Ungleichbehandlung oder Besserstellung" konstatiert. "Das könnte man eventuell im Sinne des Gleichbehandlungsgesetzes einklagen." Mit dem Argument der Diskriminierung aufgrund der Religionszugehörigkeit: "Der eine hat frei, der andere nicht."

Nachweis erforderlich

Um als evangelischer Arbeitnehmer am Karfreitag nur seinem Glauben - und nicht der Arbeit - zu frönen, muss man theoretisch eine Bescheinigung mit dem Religionsnachweis vorlegen. "Manche Arbeitgeber verlangen das", erläutert die Arbeitsrechtsexpertin. Falls es nicht sowieso in der Personalabteilung registriert ist. Tendenziell würden immer mehr Firmen davon abgehen, bei der Einstellung nach der Konfession zu fragen. In der Praxis sieht Vogt-Majarek "kaum Probleme". Viele Unternehmen würden ohnehin, sofern möglich, den Laden früher dicht machen, um auch nicht-evangelische KollegInnen zu privilegieren.

Die Evangelische Gemeinde in Österreich umfasst laut eigenen Angaben 325.000 Mitglieder. Die Altkatholiken kommen auf rund 15.000 Deklarierte, die Evangelisch-methodistische Kirche zählt 1.500 Schäfchen.

Karfreitagsbescheinigungen

"Vor Ostern bekommen wir natürlich vermehrt Anfragen nach den Karfreitagsbescheinigungen", berichtet Marco Uhrmann von der evangelischen Pressestelle: "In Schnitt so zwischen 30 und 40." Die Zahl sei so gering, weil die meisten Bescheid wissen, wie sie an das Dokument kommen, präzisiert er gegenüber derStandard.at: über die jeweilige Pfarrgemeinde. "Es rufen auch einige Arbeitgeber an, weil sie nicht informiert sind, wie die genauen gesetzlichen Bestimmungen sind", so Uhrmann, der von einer Firma berichtet, die von einer 16-Jährigen eine Bestätigung über den Kirchenbeitrag haben wollte. Als Beweis, dass sie evangelisch ist: "Das geht natürlich nicht, weil die noch keinen Beitrag zahlen."

Unternehmen gerüstet

"Bei uns haben Evangelische und Altkatholiken am Karfreitag grundsätzlich frei", erklärt Answer Lang, Pressesprecher der Wiener Linien, die religiöse Praxis seines Arbeitgebers. Der Prozentsatz der Feiertagsprofiteure bewege sich im "einstelligen Bereich". Insofern gebe es keine Probleme, diese Ausfälle zu kompensieren. "Wir müssen auch an anderen Feiertagen den Betrieb aufrechterhalten", so Lang zu derStandard.at. Bei der Österreichischen Post heißt es: "Wir nehmen diesen Feiertag sehr ernst." Evangelische Angestellte haben frei. Außer jene, die im Schichtbetrieb tätig sind, "die arbeiten sowieso auch an Feiertagen".

Auch bei Manner Österreich muss man an Karfreitagen nicht die Produktion stoppen. "Gegen eine Vorlage, dass sie bei der evangelischen Kirche sind, haben Arbeiter und Angestellte frei", beteuert die Pressesprecherin. Von insgesamt 725 Beschäftigten hätten gerade einmal zehn das Privileg eines verlängerten Osterurlaubs. Also alles kein Problem, wie es scheint, weder personell noch finanziell. Auch nicht bei kleineren Betrieben: Engpässe seien an religiös motivierten Feiertagen kein Thema; wie die Wirtschaftskammer auf Anfrage versichert. (om, derStandard.at, 20.4.2011)