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Helmut Elsner mit Ehefrau Ruth vor der Verhandlung vor dem Obersten Gerichtshof im Dezember 2010.

Foto: Reuters/Lisi Niesner

Wien - Ex-Bawag-Chef Helmut Elsner soll sich laut medizinischen Gutachten in akuter Lebensgefahr befinden. Rechtsanwalt Karl Bernhauser hat daher gestützt auf zwei Gutachten einen Enthaftungsantrag ans Wiener Landesgericht gestellt, berichtet die "Kronen Zeitung". In der Justizanstalt Josefstadt, wo der 75-jährige Elsner seine Strafhaft absitzt, wird eine akute Lebensgefahr des früheren Bank-Chefs dementiert.

Unterschiedliche Auffassungen

"Elsner ist bestens medizinisch versorgt und steht unter ständiger ärztlicher Kontrolle, es besteht kein Handlungsbedarf", so die Leiterin der Justizanstalt Wien-Josefstadt, Helene Pigl. Der Anstaltsarzt habe ein Gutachten bereits eingesehen, laut seiner Expertise ergebe sich daraus keine unmittelbare Lebensgefahr Elsners. Über einen Antrag auf Haftuntauglichkeit müsse das Gericht entscheiden, stellte Pigl klar.

Elsners Verteidiger Bernhauser fordert laut "Krone" die sofortige Enthaftung seines Mandanten aus Gesundheitsgründen. Zwei Gutachten kommen demnach zum Schluss, dass beim früheren Bawag-Chef aufgrund eines Herzleidens und massiven Problemen an der Halswirbelsäule akute Lebensgefahr bestehe. Elsner müsse derzeit 13 verschiedene Medikamente nehmen und wiege bei einer Körpergröße von 1,73 m 104 kg, er leide unter ständiger Atemnot. Internist Max Pichler listet laut Bericht in seinem Gutachten folgende Leiden auf: eine koronare Mehrgefäßerkrankung, Ödeme an den Beinen, anfallsweises Vorhofflimmern, Bluthochdruck und eine eingeschränkte Nierenfunktion.

Nach der Expertise eines weiteren Sachverständigen leidet Elsner zusätzlich an einer stark verformten Halswirbelsäule, an der sich eine Zyste gebildet hat. Die daraus folgenden Ausfälle seien als "mittelschwer bis schwer" einzustufen, ein Schlaganfall sei durchaus im Bereich des Möglichen. Beide Ärzte sehen als Grund dafür die problematische Situation in der Haft. Von einer Kieferoperation im Wiener AKH, die um die Jahreswende geplant gewesen war, hätten die Ärzte Abstand genommen, weil ihnen die Narkose als zu riskant weil "lebensgefährlich" erschienen sei.

Elsner ist rechtskräftig zu 10 Jahren Haft verurteilt. Theoretisch könnte Elsner frühestens im Jänner 2012 um seine bedingte Entlassung ansuchen, da er dann die Halbstrafe abgesessen hätte und Strafhäftlinge nach dieser Zeit erstmals hoffen dürfen, vorzeitig auf freien Fuß gesetzt zu werden. (APA)