Grafik: DER STANDARD

In einer aktuellen Studie wird trotzdem vorgeschlagen, das Modell auszuweiten.

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Wien - Gedacht hat sich der Staat das so: Bei bestimmten Jobs verdient man so wenig, dass niemand auf die Idee kommen würde, sie zu machen. Außer man gewährt zusätzlich zum Gehalt noch einen staatlichen Zuschuss. Seit Juli 2009 gibt es daher das neue Kombilohnmodell.

Menschen, die als schwer vermittelbar gelten und schon länger arbeitslos sind, bekommen vom AMS eine Beihilfe von 150 bis 300 Euro, wenn sie einen Job antreten, bei dem der Lohn nur zwischen 650 und 1700 Euro brutto liegt. Das Modell weist aber einige Schwächen auf, zeigt eine aktuelle Studie der Bildungsforschungsinstitute IBW und ÖIBF für das AMS, die dem Standard vorliegt.

So meinen 87 Prozent der befragten Frauen und 77 Prozent der Männer, dass sie auch ohne Lohnsubvention das Beschäftigungsverhältnis aufgenommen hätten. Gleichzeitig gaben 34 Prozent der Männer und 46 Prozent der Frauen an, dass sie auch auf längere Sicht ohne Unterstützung einen Job gefunden hätten. Bei den Arbeitgebern meinten 50 Prozent, sie hätten unabhängig vom Kombilohnmodell Leute aus der Zielgruppe eingestellt. Befragt wurden 300 Arbeitnehmer und 50 Arbeitgeber.

Die Experten sprechen von "ausgeprägten Mitnahmeeffekten", es wurde also etwas gefördert, das zum Teil ohnehin stattgefunden hätte. Als Fehler wird das Kombilohnmodell, das im Beobachtungszeitraum zwischen Juli 2009 und Juli 2010 von 4747 Personen genutzt wurde, dennoch nicht beurteilt. Im Gegenteil: Da drei Viertel der Beschäftigten auch nach Ende der Förderung im Betrieb bleiben können, wird von einem "wirksamen und zielgruppenadäquaten Instrument" gesprochen. In einigen Bereichen werden aber konkrete Änderungsvorschläge gemacht.

Zielgruppe Die Zielgruppe würde man auf alle Arbeitslosen ohne Altersbeschränkung ausweiten.

Neue Gehaltsuntergrenze Die Einkommensuntergrenze für die Subvention könnte weiter abgesenkt werden. Dadurch würden, heißt es, auch Personen profitieren, die nur wenige Stunden in der Woche arbeiten können. Dies berge aber auch die Gefahr "einer Verfestigung der Prekarisierung".

Neue Gehaltsobergrenze Als ungerecht wird auch die starre Gehaltsobergrenze angesehen. Bis zu 1500 Euro Bruttogehalt gibt es einen Zuschuss von 300 Euro, zwischen 1500 und 1700 nur mehr 150 Euro. Wer also knapp mehr als 1500 Euro verdient, hat inklusive Förderung weniger in der Tasche, als jemand, der 1499 Euro verdient. Vorgeschlagen wird daher eine Stufenregelung zwischen 1500 und 1700 Euro.

Arbeitgeberförderung Angeregt werden auch Anreize für die Arbeitgeber. Sie haben direkt vom Kombilohn nichts, können aber andere Förderungen beantragen. Vorgeschlagen wird daher, den Betrieben eine Eingliederungsbeihilfe zu gewähren, wenn sie jemand aus der Zielgruppe Kombilohn einstellen. Allerdings nur dann, wenn Fortbildungsprogramme angeboten werden.

Das ist nämlich eine weitere Schwäche des aktuellen Systems: Nur 13 Prozent haben während des Bezugs der Kombilohnbeihilfe an einem Qualifizierungsprogramm teilgenommen. Insgesamt waren von den 4747 Beziehern zwei Drittel Frauen, die Hälfte der geförderten Personen war älter als 50. Die Kosten des Programms lagen bei acht Millionen Euro. (Günther Oswald, DER STANDARD, Printausgabe, 20.4.2011)