Bayreuth - Die Universität Bayreuth hat dem früheren deutschen Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg in der Plagiatsaffäre eine Erklärungsfrist eingeräumt. Der CSU-Politiker hatte zahlreiche fremde Texte in seiner Dissertation übernommen. Ein Sprecher der Hochschule sagte am Dienstag, Guttenberg könne sich bis zum 26. April zu den Ergebnissen der Untersuchungskommission äußern, die sich mit dem wissenschaftlichen Fehlverhalten befasst hat. Zugleich habe die Universität die Anwälte Guttenbergs aufgefordert, ihre Vorbehalte gegen die Veröffentlichung der Ergebnisse der Kommission zu überdenken.

Der Sprecher der Universität betonte, die Wissenschaft insgesamt, die Öffentlichkeit und die Hochschule selbst hätten ein starkes Interesse daran, dass die Konsequenzen für die Einhaltung wissenschaftlicher Standards publiziert würden. Guttenbergs Anwälte wollen die Veröffentlichung des Kommissionsberichts verhindern. Sie berufen sich dabei auf die Persönlichkeitsrechte des Ex-Ministers.

Aus der NZZ abgeschrieben

Guttenberg hatte wegen der Affäre am 1. März alle seine politischen Ämter niedergelegt. Er hatte eingestanden, in seiner juristischen Doktorarbeit schwerwiegende Fehler gemacht zu haben. Noch bevor die Universität ihm deshalb den Doktor-Titel aberkannte, hatte er auf die Führung des Titels verzichtet. Guttenberg bestritt aber eine absichtliche Täuschung.

Die Schweizer Journalistin Klara Obermüller hat unterdessen Guttenbergs Verhalten scharf kritisiert. In seiner mit Plagiaten gespickten Doktorarbeit habe Guttenberg unter anderem auch einen halben Leitartikel von ihr aus der "Neuen Züricher Zeitung" über 86 Zeilen lang abgeschrieben, ohne die Quelle ein einziges Mal zu nennen. "Er hat ein sehr eigenartiges Krisenmanagement und macht einfach alles falsch", sagte Obermüller der "Frankfurter Rundschau" vom Dienstag. Sein Versuch, die Veröffentlichung der Überprüfung durch die Universität zu verhindern, rieche stark nach Sonderrecht. (APA)