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Warndreieck, Warnweste, Ersatzlampen, Abschleppseil, Feuerlöscher, Ersatzreifen - jedes Land fordert andere Dinge, die im Auto vorhanden sein müssen.

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Die Österreicher lieben ihr Auto, die Österreicher lieben Urlaub - und sie lieben vor allem die Kombination aus beidem. Um beim Verreisen im eigenen PKW möglichst keine Strafen im Ausland einzufassen, ist es ganz gut, über die Rechtslage auf den Europäischen Straßen Bescheid zu wissen - und das Wissen regelmäßig auf den neuesten Stand zu bringen.

Warnwesten

Der ÖAMTC weit in einer aktuellen Aussendung darauf hin, dass es in Tschechien neuerdings Vorschrift ist, für alle Fahrzeuginsassen Warnwesten mitzuführen. Das gleiche gilt in anderen Ländern Europas. In Bulgarien, Italien, Kroatien, Luxemburg, Mazedonien, Montenegro, Schweden, der Slowakei, Slowenien, Spanien und Ungarn müssen Warnwesten für alle Mitfahrenden im Auto vorhanden sein, in Österreich muss der Fahrer bzw. die Person, die im Falle eines Unfalls den Wagen verlässt, eine Warnweste dabei haben. Andernfalls drohen Strafen. Vorsicht gilt bei Mietwagen. Hier muss in den meisten Fällen der Fahrzeugmieter Sorge dafür tragen, dass die entsprechende Zahl an Warnwesten im Kfz vorhanden ist.

Ersatzlampen

Aber auch andere Dinge sind, von Land zu Land verschieden, verpflichtend mitzuführen. In Kroatien, Mazedonien, Montenegro, Russland und Serbien zum Beispiel muss ein Ersatzlampenset im Auto vorhanden sein. Bei Xenon- oder LED-Leuchten gilt diese Vorschrift nicht. Licht am Tag gilt übrigens in Frankreich, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, der Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien und Ungarn. Der ÖAMTC empfiehlt, in all diesen Ländern auf jeden Fall ein Lampenset dabei zu haben, damit man nötigenfalls die Beleuchtung austauschen kann und so drohenden Strafen vorbeugt.

Erstatzreifen

In Serbien und Spanien muss ein Ersatzreifen mit an Bord sein. Alternativ darf auch ein Reparaturset oder ein Reparaturspray mitgeführt werden, wenn serienmäßig kein Ersatzreifen vorhanden ist.

Feuerlöscher

Abgesehen davon, dass man sich im Baltikum, in Bulgarien, Griechenland, Rumänien, Russland und in der Türkei Strafen einhandelt, wenn kein Feuerlöscher im Auto ist, ist es auch für die eigene Sicherheit ratsam, einen dabei zu haben. Der ÖAMTC empfiehlt auf jeden Fall, auch in Belgien, Dänemark, Mazedonien, Norwegen, Polen und Schweden einen Feuerlöscher mitzuführen.

Warndreieck

Wer mit einem Gespann unterwegs ist, muss in Kroatien, Mazedonien, Montenegro, Serbien sowie in Slowenien zwei Warndreiecke dabei haben. In der Türkei gilt das für alle Kfz. Auch für Spanien wird empfohlen, zwei Pannendreiecke mit zu führen. Ein Abschleppseil ist Pflicht in Mazedonien, Serbien und der Slowakei.

Papier und Dokumente

In Serbien und in der Slowakei muss ein europäischer Unfallbericht im Auto vorhanden sein, empfohlen wird er von ÖAMTC auch für Kroatien. In allen Nicht-EU-Ländern müssen Autolenker die Grüne Versicherungskarte vorweisen können, innerhalb der EU dagegen gilt für gewöhnlich das Kennzeichen als Beleg für eine gültige Versicherung. Trotzdem rät der ÖAMTC dazu, die Versicherungskarte immer dabei zu haben, da sie bei Kontrollen häufig verlangt wird. "Damit erspart man sich mühsame Diskussionen mit den Behörden", erklärt Cornelia Schwarz vom ÖAMTC. (red/derStandard.at/11.04.2011)