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Karl-Theodor Guttenberg, Plagiator.

Foto: APA/EPA/Gambarini

Bayreuth - Zwischen dem deutschen Ex-Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg und seiner früheren Universität ist ein heftiger Streit über den Untersuchungsbericht zu seiner Doktorarbeit entbrannt. Der Anwalt des prominenten CSU-Manns griff die Hochschule Bayreuth scharf an und warf ihr vor, seinen wegen der Plagiatsvorwürfe zurückgetretenen Mandanten vorzuverurteilen. Laut "Süddeutscher Zeitung" (Samstag) kommt die Untersuchungskommission der Uni zu dem Schluss, dass Guttenberg absichtlich abgeschrieben habe. Dieser würde die Veröffentlichung des Berichts am liebsten verhindern und ließ von seinen Anwälten den Vorwurf der Täuschung erneut zurückweisen.

"Obwohl die Kommission der Bayreuther Universität ihre Arbeit noch nicht abgeschlossen hat, wird über deren angebliche Ergebnisse bereits in der Presse berichtet", sagte Anwalt Alexander Graf von Kalckreuth in der "Bild am Sonntag" und fügte hinzu: "Das widerspricht allen Regeln eines ordentlichen Verfahrens und dient der Vorverurteilung meines Mandanten." Guttenberg bleibe weiter bei seiner Darstellung, nicht absichtlich abgeschrieben zu haben.

"Klare Aussage treffen"

Diesen Vorwurf wies die Hochschule zurück. "Es gibt bis heute keine offizielle Stellungnahme der Universität Bayreuth oder der Kommission, in der von einer absichtlichen Täuschung die Rede war", sagte Uni-Sprecher Frank Schmälzle. "Insofern halten wir diese Vorwürfe für verfehlt."

Die Universität Bayreuth will ihren Bericht notfalls auch gegen den Willen Guttenbergs veröffentlichen. "Wir wollen eine klare Aussage zum wissenschaftlichen Fehlverhalten zu Guttenbergs treffen und das Thema öffentlich aufarbeiten", sagte Sprecher Schmälzle. Laut "SZ" geht die Kommission davon aus, dass Guttenberg vorsätzlich gehandelt hat. Ausmaß und Art der Plagiate ließen keinen anderen Schluss zu. Guttenberg hatte aber stets bestritten, bewusst Texte anderer Autoren übernommen zu haben, ohne dies zu kennzeichnen.

Guttenberg habe gegenüber der Kommission eine umfassende Stellungnahme abgegeben, sagte sein Anwalt jetzt. "Sie belegt schlüssig, dass er nicht bewusst getäuscht hat." Sein Mandant räume aber "mangelnde Sorgfalt" ein. Vorwürfe der Uni, Guttenberg wirke an der Aufklärung der Affäre anders als versprochen nicht voll mit, bezeichnete der Anwalt als "haltlos".

Laut Anwalt steht noch nicht fest, ob Guttenberg einer Veröffentlichung des Berichts zustimmen wird. "Ich verweise darauf, dass parallel strafrechtliche Ermittlungen laufen. Auch deren Ergebnis gilt es abzuwarten." Uni-Sprecher Schmälzle bestätigte, dass die Anwälte gebeten hatten, den Bericht nicht zu veröffentlichen. Sie verwiesen dabei auf die Persönlichkeitsrechte ihres Mandanten.

"Wir haben den Anwälten in einem Schreiben geantwortet und unser Interesse deutlich gemacht, die Öffentlichkeit informiert zu halten", betonte Schmälzle. Dem Berliner "Tagesspiegel" sagte Uni-Präsident Rüdiger Bormann: "Wir möchten das Ergebnis - auch zur Frage des Täuschungsvorsatzes - öffentlich machen." Er sehe in dem Verhalten des Politikers einen "vollkommenen Widerspruch" zu dessen Rücktrittsrede, in der er Aufklärung versprochen hatte.

Die Uni Bayreuth, die Guttenberg den Doktortitel aberkannt hat, prüft nach Angaben ihres Sprechers, welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen, falls dieser nicht einlenken sollte. Der Bericht soll Ende April fertig sein.

"Der Spiegel" berichtete unterdessen, dass die Plagiatsaffäre möglicherweise keine strafrechtlichen Folgen haben werde. Die bayerische Justiz suche derzeit nach Präzedenzfällen, in denen Ermittlungen wegen Urheberrechtsverstößen mangels öffentlichen Interesses eingestellt wurden, berichtete das Blatt. (APA)