Der Gesetzesentwurf für die Offenlegung von Regierungsinseraten stößt im Begutachtungsverfahren nicht unbedingt auf überbordende Gegenliebe. Zwar wird das Bemühen um Transparenz generell begrüßt, in mehreren Stellungnahmen werden aber fehlende Sanktionen moniert, so auch von Seiten des Rechnungshofs, der weitere "Regelungslücken" auflistet. Dem Verband Österreichischer Zeitungen (VÖZ) geht der Entwurf überhaupt nicht weit genug, er fordert eine "grundlegende Überarbeitung". Die Stadt Wien dagegen findet das Vorhaben zu umfassend und ist dagegen, Unternehmen im Einflussbereich der öffentlichen Hand zur Transparenz zu verpflichten, DER STANDARD berichtete.

Nach den Regierungsplänen sollen sämtliche Ministerien, Unternehmen unter öffentlicher Kontrolle, wie ÖBB, Flughafen und ORF, die großen Gemeinden und auch die Länder zur Offenlegung verpflichtet werden. Meldungspflichtig sind demnach Inserate, Druckkostenzuschüsse und sonstige Medienkooperationen (bekanntzugeben sind hier Auftraggeber und Betragshöhe), aber auch Förderungen. Publiziert werden sollen die Daten jeweils am 15. April und am 15. Oktober. Nicht inkludiert werden Aufwendungen unter 1.000 Euro, sie werden aber als sogenannte Leermeldungen angeführt.

Als "gravierendsten Mangel" bei diesem Unterfangen bezeichnet der VÖZ in seiner Stellungnahme, dass "keinerlei Sanktionen" vorgesehen sind. Und mehr noch: Die Liste wird erst veröffentlicht, wenn alle dazu Verpflichteten ihre Meldung geleistet haben. Ist nur einer von ihnen säumig, hat er keinerlei Konsequenzen zu befürchten, und die Transparenzliste könnte am Sankt Nimmerleinstag online gehen, befürchten sinngemäß VÖZ, aber auch Verband der Regionalmedien oder Rechnungshof. Letzterer vermisst auch Vorkehrungen zur inhaltlichen Kontrolle der Angaben.

Transparenz-Redundanz

Dass auch Subventionen gemeldet werden sollen, empfinden die Zeitungsverleger als "verzerrte Darstellung", andere verweisen schlicht auf eine Transparenz-Redundanz, denn die Medienbehörde veröffentlicht schon jetzt alle in ihrem Bereich gewährten Förderungen (Medien, Film, etc.). Der VÖZ moniert weiters, dass nicht alle relevanten Rechtsträger erfasst seien, dass nur Werbeaufträge gemeldet werden müssten und nicht jegliche Auftragserteilung an Medienunternehmen. Das Finanzministerium äußert in seinem Beitrag zum Begutachtungsverfahren schon entsprechende Umgehungsfantasien und nennt als Beispiel "Abo-Großaufträge".

Der Zeitungsverband will weiters, dass auch Pflichtveröffentlichungen vom Transparenzgebot erfasst werden - dies würde vor allem die republikseigene "Wiener Zeitung" treffen. Andererseits ist man besorgt um das Geschäftsgeheimnis und hält nichts davon, die Zahlen einzelner Aufträge zu veröffentlichen, weil ansonsten "Rückschlüsse auf die individuelle Preispolitik gezogen werden können".

Davor warnt auch die Wiener Landesregierung, da "die Preisgabe sensibler Informationen den Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen gefährden kann". Wien sorgt sich da vor allem um die öffentlichen Unternehmen. Dass diese der Transparenzpflicht unterliegen sollen, sei "nicht nachvollziehbar", gibt man sich verständnislos. Begründet wird dies mit der "Gefahr einer Verzerrung der Wettbewerbsverhältnisse", es drohten "Wettbewerbsnachteile für diese Unternehmen". Gerade die regierende Wiener SPÖ und ihre vielen Firmen werden von (nicht nur schwarzen) Kritikern immer wieder eines Ungleichgewichts in der Verteilung doch recht üppiger Anzeigenvolumina und Medienkooperationen geziehen. (APA)