Wien - Justizministerin Claudia Bandion-Ortner (ÖVP) sieht den Fall Eurofighter noch nicht als beendet an. Dank eines von ihr erwirkten Gesetzes prüfe der Rechtsschutzbeauftragte noch einmal, ob die Verfahrenseinstellung gegen "Airchief" Erich Wolf und den früheren FPÖ-Politiker Gernot Rumpold rechtmäßig erfolgt sei, betonte die Ressortchefin in der "ZiB2" Mittwochabend: "Dieser Fall ist noch nicht abgeschlossen." Rechtsschutzbeauftragter ist übrigens mit Gottfried Strasser der Verfahrensanwalt im Eurofighter-Untersuchungsausschuss.

Dass die Staatsanwaltschaft die Einstellung nicht öffentlich begründen muss, erklärte Bandion-Ortner damit, dass dies die gesetzliche Lage noch nicht verlange. Erst mit September werde die Staatsanwaltschaft in Fällen öffentlichen Interesses die Begründung der Einstellung ins Internet stellen müssen.

Für Kritik hatte vor allem gesorgt, dass die Staatsanwaltschaft bei ihren Ermittlungen auf Kontoöffnungen verzichtet hatte. Gernot Rumpolds Agentur "100% Communications" hatte vom EADS-Konzern einen netto 6,6 Millionen schweren Werbevertrag erhalten, um eine Kampagne für die Anschaffung der Abfangjäger zu lancieren. Im Fall Wolf ging es darum, dass seine Frau vom EADS-Lobbyisten Erhard Steininger 87.600 Euro überwiesen bekommen hatte.

Die Staatsanwaltschaft begründete den Verzicht auf die Kontoöffnungen damit, dass es bei Rumpold dafür eines "konkreten Tatverdachts" bedurft hätte. Einen solchen habe es aber nicht gegeben, da dem Ehepaar Rumpold keine Unregelmäßigkeiten nachgewiesen werden konnten. In der Causa Wolf wurde damit argumentiert, dass die Zahlung an Wolfs Frau erst zu einem Zeitpunkt erfolgt sei, als ihr Mann nicht mehr bei den Ankaufsverhandlungen mit Eurofighter beteiligt war.  (APA)