Die Rektorswahl an der Uni Graz kann nun nach ihrer Verschiebung am 19. April stattfinden. Die bereits für Dienstag dieser Woche vorgesehene Wahl durch den Universitätsrat musste abgesagt werden, nachdem ein Bewerber - der nicht in den Dreiervorschlag des Senats aufgenommen wurde - eine Beschwerde hinsichtlich einer Diskriminierung angemeldet hatte: Der Grazer Rechtsprofessor Joseph Marko fühlte sich "aus politischen, weltanschaulichen und religiösen Gründen" diskriminiert, weil er in den Hearings zuerst nach der politischen Gesinnung und seiner Mitgliedschaft beim Österreichischen Cartellverband (ÖCV) gefragt worden sei.Marko hatte sich daraufhin an den Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen gewandt, die die Beschwerde an die Schiedskommission weitergeleitet hat.

Die zuständige Schiedskommission entschied gestern, dass kein Handlungsbedarf besteht. Der vom Uni-Senat beschlossene Dreier-Vorschlag bleibt aufrecht. Das teilte die Uni Graz in einer Presseaussendung am Mittwoch mit. Dem Dreier-Vorschlag gehören Ewald Werner, Christa Neuper und Martin Polaschek an. Die Funktionsperiode für die neue Rektorin oder den neuen Rektor beginnt am 1. Oktober.

Ob sich der Grazer Rechtsprofessor Marko mit dieser Entscheidung zufriedengibt oder weitere Schritte setzt, steht noch nicht fest. Er hat in den vergangenen Wochen ja angekündigt, dass er "je nach Begründung der Schiedskommission" auch den Weg zum Verwaltungs- bzw. Verfassungsgerichtshof nicht scheuen würde.(red, derStandard.at, 6.4.2011)