Wien - Die Stadt Wien erweitert ihre Restitutionsbestimmungen nach Vorbild des Bundes. Eine entsprechende Initiative von SPÖ und Grünen soll im Kulturausschuss des Gemeinderates beschlossen werden. Konkret wird in Anlehnung an die 2009 auf Bundesebene durchgeführte Novelle der zeitliche Rahmen von aus den Sammlungen der Stadt Wien zu restituierenden Kunstgegenständen auf 1933 bis 1945 (bisher 1938 bis 1945) ausgeweitet. Räumlich erstreckt sich der Anwendungsbereich des Gesetzes künftig auf sämtliche Entziehungen im NS-Herrschaftsgebiet - also auch auf außerhalb des heutigen österreichischen Staatsgebiets entzogene Kunstgegenstände.

"Mit dieser Novelle unterstreicht die Stadt Wien ihre vorbildliche Restitutionspraxis und setzt einen weiteren Schritt zur lückenlosen Rückgabe von Kunstgegenständen bedenklicher Herkunft", wurde Kulturstadtrat Andreas Mailath-Pokorny in einer Aussendung zitiert. "Diese Novelle, aber auch die Pflege jüdischer Erinnerungskultur sowie die geplante Umsetzung von Mahnmälern für Deserteure und homosexuelle NS-Opfer, sind Zeichen dafür, dass Wien die vergangenheitspolitische Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus ernst nimmt", betonte der grüne Kultursprecher Klaus Werner-Lobo.

Seit 1999 wurden von den Sammlungen der Stadt Wien 103.500 Objekte auf ihre Provenienz untersucht und rund 5.500 Objekte aus 60 Sammlungen an ihre rechtmäßigen Eigentümer restituiert. Der auf Wiener Ebene bisher einzige Fall eines Kunstraubes vor 1938 wurde durch den Wiener Gemeinderat als Einzelentscheidung positiv beschlossen: Das Bild "Pappenheims Tod" von Hans Makart konnte 2008 an die Rechtsnachfolger übergeben werden. Mit der nunmehrigen Gesetzesnovelle werden künftig auch diese Fälle rechtlich erfasst. (APA)