Der Schweizer Presserat anerkennt das Recht der Medien, am Islam und allen anderen Religionen fundamentale Kritik zu üben. Doch dürfe ein Medium einen solchen Meinungsartikel nicht mit irgendwelchen Archivbildern aus einem ganz anderen Kontext illustrieren.

Die "Weltwoche" hatte in ihrer Ausgabe 19/2010 einen islamkritischen Artikel mit einem Teilzitat aus dem Koran betitelt: "Tötet sie, wo immer ihr sie antrefft." Der Autor zog den Schluss, dass "der muslimische Glaube mit Rechtsstaat und Demokratie nicht vereinbar" sei und "konsequenterweise" verboten werden müsste.

Das Hauptbild zum Artikel zeigte einige Muslime, die auf dem Berner Bundesplatz demonstrieren. Eine der Abgebildeten, deren Gesichter gut erkennbar waren, legte beim Presserat Beschwerde ein: Das Bild sei einige Jahre früher bei einer friedlichen Demonstration gegen die dänischen Mohammed-Karikaturen aufgenommen worden und erscheine hier aus dem Zusammenhang gerissen.

Das Hauptbild der "Weltwoche" sei kein Symbolbild gewesen, hält der Presserat in seiner am Dienstag veröffentlichten Stellungnahme fest. Zudem hätten die Abgebildeten nicht ihr Einverständnis für eine erneute Veröffentlichung in diesem ganz andern Zusammenhang gegeben.

Wer friedlich für seine Religion demonstriere, habe nicht hinzunehmen, dass sein Bild später als Illustration eines Artikels diene, der diese Religion und damit auch die abgebildete Person als potenziell gewalttätig und verfassungsfeindlich denunziere.

Die negativen Aussagen eines Artikels fielen unweigerlich auf die dazu abgebildeten Personen zurück. Und niemand müsse als Sündenbock mit seinem Gesicht für Vorwürfe haften, die weder etwas mit seiner Person, noch mit der Situation zu tun hätten, in der das Bild entstanden sei.

Deshalb stellt der Schweizer Presserat fest, dass die "Weltwoche" mit der Bildpublikation auch die Privatsphäre der Beschwerdeführerin verletzt habe. (APA)