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Ignoranz gegenüber den neuen Regeln bei Stellenanzeigen

Foto: AP/Franka Bruns

Die Novelle zum Gleichbehandlungsgesetz hat von Beginn an die Geister geschieden: Beim ab einer bestimmten Mitarbeiteranzahl vorgeschriebenen internen Einkommensbericht wird das Fehlen von Sanktionen sowie das mit Geldstrafen bedrohte Schweigegebot der Mitarbeiter beklagt. Auch Personalchefs klagen über diese neue Regelung, wie etwa Hansjörg Tutner von Magna Powertrain: Sein Arbeitsmarkt sei vor allem ein interner auf mindestens drei Kontinenten, so Tutner. Zumindest im Gefälle Österreich-Asien.

Zu dem nunmehr seit 1. März vorgeschriebenen Ausweisen des Grundgehalts laut Kollektivvertrag und möglicher Bereitschaft zur Überzahlung in Stellenanzeigen gingen in der Branche der Personalberater die Wogen hoch. Tenor der Kommentare: "Sinnlos vor allem für qualifizierte Positionen", "rein administrativer Mehraufwand ohne Verbesserung für Frauen".

Nun, einen Monat nach Inkrafttreten der Novelle, zeige sich, so Brigitte Pendl (Pendl & Piswanger Personal- und Managementberatung), dass "dieser Verpflichtung nur in einem geringen Anteil der Stelleninserate nachgekommen wird". Ein Blättern durch die Stellenmärkte der Tageszeitungen bestätigt das.

Ein gutes Licht auf den Umgang mit gesetzlichen Vorschriften vonseiten der Personalberater wirft das wohl nicht. Andererseits: Sanktionen (360 Euro pro Verstoß) drohen erst ab 2012, wie intensiv da vorgegangen werden wird, ist noch nicht klar. Noch kann ohne Geldbuße verschoben werden.

Große Ausnahme

Ganz anders agiert das staatliche Arbeitsmarktservice AMS. Susanne Dungl, Leiterin des Service für Unternehmen AMS Österreich, übernimmt die Vorreiterrolle: Ab Juni dieses Jahres wird die Angabe über Mindestlöhne im AMS - wie in anderen EU-Mitgliedsländern längst üblich - verpflichtend sein. Dungl: "Manche meinen, dass hier nur zusätzliche Bürokratie geschaffen wird. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass in einer hoch entwickelten Arbeitsgesellschaft wie der österreichischen transparente und an den objektiv beruflichen Anforderungen ausgerichtete Stellenprofile bessere Orientierung für Arbeitssuchende bieten und Unternehmen mehr Chancen bei der Personalauswahl eröffnen." Das erhöhe nicht nur die Effizienz in der Stellenvermittlung, sondern auch die Treffsicherheit bei der Stellenbesetzung.

Diverse Bandbreiten

Zurück zur säumigen Beraterbranche: Fast alle - auch der Standard tut das seit Februar - informieren ihre Inseratenkunden, wie ein gesetzeskonformer Gehaltsausweis aussehen könnte. Ein Beispiel: "Wir bieten ein KV-Mindestgehalt von monatlich 1900 Euro brutto plus Bereitschaft zur Überzahlung abhängig von Qualifikation und Berufserfahrung." Die Angabe des tatsächlichen Ist-Gehalts ist auch möglich, Angabe von Bandbreiten ist auch erlaubt. Laut Brigitte Pendl ist auch eine Angabe wie "Gehalt: 44.000 Euro all in sowie diverse Benefits, je nach Erfahrung auch mehr" möglich.

Bei aller Kritik klingt das doch zumindest wie eine Aufforderung zum Verhandeln? Personalberater Markus Brenner ist skeptisch: Vor allem im Assistenzbereich verleite die Angabe des Grundgehalts Frauen möglicherweise dazu, sich geringer einzustufen und sich selbst kaum Verhandlungsspielraum zu geben, denn Arbeitgeber beauftragten wohl nicht generell, das höchstmöglich erreichbare Einkommen in ein Inserat zu schreiben. Wie immer die tatsächlichen Auswirkungen der Novelle gedeihen werden - in den kommenden Monaten wird wohl eine neue Ordnung in die Stelleninserate einkehren. (Karin Bauer, DER STANDARD, Printausgabe, 2.3.4.2011)