Luxemburg - Welches Gericht ist zuständig, wenn Persönlichkeitsrechte im World Wide Web verletzt werden? Pedro Cruz Villalon, Generalanwalt des EU-Gerichtshofs, schlägt einen neuen Anknüfungspunkt vor: Je nachdem, wo der "Schwerpunkt des Konflikts" liegt, wo die strittige Information "besonders relevant sei" und wo der oder die Betroffene seinen oder ihren "Interessenschwerpunkt" hat, könnten Gerichte befasst werden. Der EU-Gerichtshof folgt meistens, aber nicht immer der Empfehlung des Generalanwalts.

Anlass 1: In Deutschland klagte der 1993 verurteilte Mörder des Münchner Schauspielers Walter Sedlmayr gegen ein österreichisches Medium. Dieses dürfe nicht länger seinen vollen Namen im Web nennen. Der Mann wurde 2008 aus der Haft entlassen. Der deutsche Bundesgerichtshof wollte wissen, ob eine solche Klage in Deutschland gegen eine österreichische Firma zulässig sei.

Anlass 2: Der französische Schauspieler Olivier Martinez klagte in Paris den britischen Sunday Mirror auf Schadenersatz für einen Onlinebericht über das angebliche Wiederaufleben einer früheren Romanze mit der australischen Schlagersängerin Kylie Minogue. Auch hier fragte das Pariser Gericht das EU-Gericht, ob es überhaupt zuständig ist.

Villalon argumentiert, die "objektive Relevanz" einer Nachricht habe nicht zwingend mit dem Sitz eines Medienunternehmens zu tun. (dpa/DER STANDARD; Printausgabe, 30.3.2011)