Graz - In der Steiermark ist mit Dienstag, 1. März, die bedarfsorientierte Mindestsicherung in Kraft getreten, die für Erwachsene zwölfmal im Jahr, für minderjährige Kinder 14 mal jährlich ausgezahlt wird. Mit der Regelung, die die offene Sozialhilfe ersetzt, sollen unter anderem mehr Menschen auf ihre Arbeitsfähigkeit hin gecheckt und in Beschäftigung gebracht werden. Für die von SPÖ und ÖVP ausverhandelte Lösung war vor allem Soziallandesrat Siegfried Schrittwieser von Sozialminister Rudolf Hundstorfer (SPÖ) kritisiert worden, weil die steirische Regresslösung der mit dem Bund vereinbarten Regelung widerspricht. Mit einem Einspruch auf Bundesebene rechne er aber nicht, sagte Schrittwieser am Dienstag auf Journalistenanfrage: "Die Frist ist abgelaufen." In den meisten anderen Bundesländern ist die Mindestsicherung bereits mit 1. September 2010 in Kraft getreten. 

Bevor die Mindestsicherung in der Steiermark zur Auszahlung gelangt, müssen eigenes Vermögen und eigenes Einkommen - Ersparnisse bis 3.764,65 Euro bleiben unberührt - herangezogen werden, so Schrittwieser. Vorgesehen ist ein sozial gestaffelter Regress, im Gegenzug wird auf die Einforderung von Unterhaltsklagen gegen nahe Verwandte verzichtet. Mindestsicherungsbezieher sind künftig auch krankenversichert. Der Regress bei Kindern für Eltern beginnt bei Nettoeinkommen ab 1.500 Euro, hier werden vier Prozent, also 60 Euro rückverlangt. Der Regress steigt in 0,5 Prozent-Schritten pro 100 weitere Euro an und endet bei 2.700 Euro mit zehn Prozent, also 270 Euro. Beim Regress von Eltern für Kinder setzt dieser ab 1.500 Euro mit neun Prozent (135 Euro) ein und geht ebenfalls in 0,5 Prozent-Schritten pro 100 weitere Euro bis 2.700 Euro (405 Euro). (APA)