Celle - Transsexuelle Häftlinge dürfen nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Celle im Gefängnis Kleidung ihres eigentlichen Geschlechts tragen. Das Persönlichkeitsrecht und das Diskriminierungsverbot wögen schwerer als Sicherheitsbedenken der Haftanstalt, urteilten die deutschen RichterInnen in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil.

Geklagt hatte ein Häftling, der vorgebracht hatte, er sei seit längerem transsexuell. Deshalb wolle er in seiner Zelle Damenunterwäsche und Oberbekleidung anziehen, um zu schauen, wie es sich im Alltag als Frau lebt. Dies sei unzweckmäßig und könne zu Übergriffen führen, hatte das Gefängnis die Ablehnung begründet. Die Haftanstalt müsse den Gefangenen vor unrechtmäßigen Bedrohungen schützen, betonten jedoch die RichterInnen. (APA/Ag.)